Ab 3. August: Elektronische Identitätskarte wird Pflicht

Mit 3. August 2026 tritt in Italien eine wichtige Neuerung im Bereich der Identitätsdokumente in Kraft: Die klassische Papier-Identitätskarte verliert mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit (unabhängig vom ursprünglichen Fälligkeitsdatum), und es wird verpflichtend, eine elektronische Identitätskarte (Carta d’Identità Elettronica – CIE) zu besitzen bzw. zu nutzen.

Ein gültiger Personalausweis ist für die Eröffnung eines neuen Bankproduktes sowie die Nutzung des Schalterdienstes innerhalb der Raiffeisenkasse von essentieller Bedeutung. Ohne gültiges Ausweisdokument können diese Dienste vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden.
Wie erhalte ich die elektronische Identitätskarte?

Die CIE wird beim Einwohnermeldeamt der jeweils eigenen Gemeinde beantragt.
Erforderlich sind:
- ein aktuelles Passbild,
- die bisherige/alte Identitätskarte (auch wenn sie erst bald ungültig wird),
- die Steuernummer (Codice Fiscale).

Nach der Terminvereinbarung übernimmt die Gemeindeverwaltung die Identitätsprüfung und übermittelt die Daten für die Herstellung eines neuen Dokuments.

Elektronische Nutzung – Zugang zu digitalen Diensten

Die neue elektronische Identitätskarte ist weit mehr als nur ein physischer Ausweis: Sie fungiert zugleich als digitale Identität, mit der Bürgerinnen und Bürger online auf zahlreiche öffentliche Dienste zugreifen können. Technisch ermöglicht sie eine sichere Authentifizierung bei Behörden und Services auf nationaler sowie europäischer Ebene und kann somit auch anstelle des SPID verwendet werden.

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