Die Mitglieder der Raiffeisenkasse Kastelruth – St. Ulrich Gen. sind zur Teilnahme an der ordentlichen Vollversammlung eingeladen, die in erster Einberufung am Sonntag, den 27.04.2025 um 23:00 Uhr im Sitz der Raiffeisenkasse in Kastelruth, O.-v.-Wolkenstein Str. 9/A und in zweiter Einberufung am Dienstag, den 29.04.2025 um 19:30 Uhr im Kulturhaus Seis, Hauensteinstr. Nr. 6, Seis, stattfindet.
Es wird folgende Tagesordnung behandelt:
- Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 nach den Berichten des Verwaltungsrates, des Aufsichtsrates und des Abschlussprüfers;
- Beschlussfassung über die Verwendung des Reingewinnes;
- Informationen an die Vollversammlung gemäß Vorgaben der aufsichts-rechtlichen Bestimmungen;
- Festlegung der Höchstkreditgrenzen gemäß Art. 30, Absatz 2 des Statuts;
- Allfälliges.
Podiumsgespräch mit Herrn Heiner Oberrauch, Präsident der Oberalp AG und des Unternehmerverbandes Südtirol.
Alle anwesenden Mitglieder erhalten eine kleine Überraschung!
Nach der Veranstaltung sind die Anwesenden zu einem gemeinsamen Umtrunk eingeladen.
Aus organisatorischen Gründen, bitten wir Sie, sich zur Vollversammlung anzumelden. Melden sie sich gleich unkompliziert an.
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Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 nach den Berichten des Verwaltungsrates, des Aufsichtsrates und des Abschlussprüfers:
Die Bilanz und GuV mit den einzelnen Posten und den Vergleichswerten des Vorjahres sind auf unserer Homepage www.raiffeisen.it/kastelruth-stulrich veröffentlicht und liegen am Sitz der Raiffeisenkasse zur Einsicht auf. In der Verwaltungsratssitzung vom 05.02.2025 wurden die einzelnen Bilanzposten der Vermögensaufstellung (Bilanz), sowie die Ertrags- und Aufwandposten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zur Ermittlung des Reingewinnes betreffend das Geschäftsjahr 2024 vorgestellt, erläutert und einstimmig genehmigt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31.12.2024 geprüft und einen Bericht verfasst, in dem er ein positives Gutachten abgibt und die Genehmigung des Jahresabschlusses empfiehlt. Der Abschlussprüfer hat die Abschlussprüfung zum 31.12.2024 durchgeführt und einen Bericht verfasst, in dem er ein positives Gutachten abgibt und die Genehmigung des Jahresabschlusses empfiehlt.
Der Obmann als Vorsitzender des Verwaltungsrates empfiehlt den Mitgliedern der Vollversammlung den Jahresabschluss zum 31.12.2024 nach den Berichten des Verwaltungsrates, des Aufsichtsrates und des Abschlussprüfers zu genehmigen.
Lagebericht 2024 - Bericht Aufsichtsrat 2024 - Bestätigungsvermerk Abschlussprüfer 2024
Der Reingewinn des Geschäftsjahres zum 31.12.2024 ergibt sich aus dem vom Verwaltungsrat in der Sitzung vom 05.02.2025 genehmigten Jahresabschluss. In derselben Sitzung wurde unter Berücksichtigung der gesetzlichen und statutarischen Auflagen beschlossen, der Vollversammlung nachfolgenden Vorschlag für die Aufteilung des Reingewinnes zu unterbreiten:
Gewinnaufteilung | |
| Gesetzliche Rücklagen (Art. 12 Ges. 904/1977 u. Art. 37 Ges. 385/1993) - 70% | 10.250.705 |
Freiwillige Rücklagen | 3.553.843 |
Mutualitätsfond (Art. 11 Ges. 59/1992) - 3% | 439.316 |
Dispositionsfond zur Verfügung des VWR | 400.000 |
SUMME | 14.643.865 |
Der Obmann als Vorsitzender des Verwaltungsrates empfiehlt den Mitgliedern der Vollversammlung die vorgeschlagene Verwendung zu genehmigen.
In der jährlichen Vollversammlung werden die Mitglieder über die folgenden Themen informiert:
- Die Einhaltung der durch die Vollversammlung beschlossenen Richtlinien zu den Vergütungen;
- Die vom Internal Audit bestätigte Ordnungsmäßigkeit der ausbezahlten Vergütungen;
- Dass die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates ausschließlich aus einer fixen Komponente bestehen, d.h. dass ihnen keine erfolgsbezogenen und/oder variable Vergütungselemente zuerkannt werden;
- Dass, die Vergütungen der Angestellten der Raiffeisenkasse, also des Direktors, der Führungskräfte, der leitenden Angestellten, Angestellten und Hilfskräfte, unter Anwendung der kollektivvertraglichen Bestimmungen festgelegt sind;
- Dass, die Vergütungen nach den Grundsätzen zur Verhältnismäßigkeit, Proportionalität, Gleichbehandlung und Nachhaltigkeit festgelegt sind.
Laut Art. 30 des Statuts hat der Verwaltungsrat einmal im Jahr der Vollversammlung den maximalen Betrag der Risikoposition im Verhältnis zu den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln, die gegenüber den Mitgliedern und Kunden übernommen werden können, vorzuschlagen.
Die Raiffeisenkasse weist zum 31.12.2024 ein Eigenkapital im Sinne der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen von Euro 124.930.172 auf. Die Höchstgrenze für Risikopositionen die gegenüber einzelnen Mitgliedern und Kunden übernommen werden können, ist in den diesbezüglichen Bestimmungen mit 25% des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals festgelegt. Dies entspricht einem Betrag von Euro 31.232.543.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 19.03.2025 beschlossen, der Vollversammlung die Festlegung der Höchstgrenze für die Übernahme von Risikopositionen gegenüber Mitgliedern und Kunden von 25% der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel, vorzuschlagen.
Der Obmann als Vorsitzender des Verwaltungsrates empfiehlt den Mitgliedern der Vollversammlung die vorgeschlagenen Höchstgrenzen zu genehmigen.