Die Mitglieder der Raiffeisenkasse Kastelruth – St. Ulrich Gen. sind zur Teilnahme an der ordentlichen Vollversammlung eingeladen, die in erster Einberufung am Montag, den 27.04.2026 um 23:00 Uhr im Sitz der Raiffeisenkasse in Kastelruth, O.-v.-Wolkenstein Str. 9/A und in zweiter Einberufung am Dienstag, den 28.04.2026 um 19:30 Uhr im Kulturhaus "Luis Trenker", Plaza San Durich Nr. 10, St. Ulrich, stattfindet.
Es wird folgende Tagesordnung behandelt:
- Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 nach den Berichten des Verwaltungsrates, des Aufsichtsrates und des Abschlussprüfers;
- Beschlussfassung über die Verwendung des Reingewinnes;
- Informationen an die Vollversammlung gemäß Vorgaben der aufsichts-rechtlichen Bestimmungen;
- Anpassung der Vergütungs- und Anreizleitlinie;
- Festlegung der Höchstkreditgrenzen gemäß Art. 30, Absatz 2 des Statuts;
- Allfälliges.
Herr Jochen Werne, ein Wirtschaftslenker und mit internationalen Preisen ausgezeichneter Vordenker an der Schnittstelle von Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft; wird uns zum Thema: EIN NEUES ZEITALTER DER AUFKLÄRUNG - Von der Antarktis zur Künstlichen Intelligenz - einen Einblick geben.
Alle anwesenden Mitglieder erhalten eine kleine Überraschung!
Nach der Veranstaltung sind die Anwesenden zu einem gemeinsamen Umtrunk eingeladen.
Aus organisatorischen Gründen, bitten wir Sie, sich zur Vollversammlung anzumelden; gerne gleich und unkompliziert ->
HIER ANMELDEN!
Die Bilanz und GuV mit den einzelnen Posten und den Vergleichswerten des Vorjahres sind auf unserer Homepage www.raiffeisen.it/kastelruth-stulrich veröffentlicht und liegen am Sitz der Raiffeisenkasse zur Einsicht auf. In der Verwaltungsratssitzung vom 04.02.2026 wurden die einzelnen Bilanzposten der Vermögensaufstellung (Bilanz), sowie die Ertrags- und Aufwandposten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zur Ermittlung des Reingewinnes betreffend das Geschäftsjahr 2025 vorgestellt, erläutert und einstimmig genehmigt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31.12.2025 geprüft und einen Bericht verfasst, in dem er ein positives Gutachten abgibt und die Genehmigung des Jahresabschlusses empfiehlt. Der Abschlussprüfer hat die Abschlussprüfung zum 31.12.2025 durchgeführt und einen Bericht verfasst, in dem er ein positives Gutachten abgibt und die Genehmigung des Jahresabschlusses empfiehlt.
Der Obmann als Vorsitzender des Verwaltungsrates empfiehlt den Mitgliedern der Vollversammlung den Jahresabschluss zum 31.12.2025 nach den Berichten des Verwaltungsrates, des Aufsichtsrates und des Abschlussprüfers zu genehmigen.
Der Reingewinn des Geschäftsjahres zum 31.12.2025 ergibt sich aus dem vom Verwaltungsrat in der Sitzung vom 04.02.2026 genehmigten Jahresabschluss. In derselben Sitzung wurde unter Berücksichtigung der gesetzlichen und statutarischen Auflagen beschlossen, der Vollversammlung nachfolgenden Vorschlag für die Aufteilung des Reingewinnes zu unterbreiten:
Gewinnaufteilung | |
| Gesetzliche Rücklagen (Art. 12 Ges. 904/1977 u. Art. 37 Ges. 385/1993) - 70% | 10.240.532 |
Freiwillige Rücklagen | 3.549.920 |
Mutualitätsfond (Art. 11 Ges. 59/1992) - 3% | 438.880 |
Dispositionsfond zur Verfügung des VWR | 400.000 |
SUMME | 14.629.332 |
Der Obmann als Vorsitzender des Verwaltungsrates empfiehlt den Mitgliedern der Vollversammlung die vorgeschlagene Verwendung zu genehmigen.
In der jährlichen Vollversammlung werden die Mitglieder über die folgenden Themen informiert:
- Die Einhaltung der durch die Vollversammlung beschlossenen Richtlinien zu den Vergütungen;
- Die vom Internal Audit bestätigte Ordnungsmäßigkeit der ausbezahlten Vergütungen;
- Dass die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates ausschließlich aus einer fixen Komponente bestehen, d.h. dass ihnen keine erfolgsbezogenen und/oder variable Vergütungselemente zuerkannt werden;
- Dass, die Vergütungen der Angestellten der Raiffeisenkasse, also des Direktors, der Führungskräfte, der leitenden Angestellten, Angestellten und Hilfskräfte, unter Anwendung der kollektivvertraglichen Bestimmungen festgelegt sind;
- Dass, die Vergütungen nach den Grundsätzen zur Verhältnismäßigkeit, Proportionalität, Gleichbehandlung und Nachhaltigkeit festgelegt sind.
Die Vergütungs- und Anreizleitlinie regelt gemäß den gesetzlichen Vorgaben, die Grundsätze der Vergütungspolitik der Raiffeisenkasse und zwar besonders die betroffenen Rollen und Funktionen, die Grundsätze zur Festlegung der Vergütungen für Verwalter, Aufsichtsräte, lohnabhängige und nicht lohnabhängige Mitarbeiter und die an die Vollversammlung geschuldete Information zur Vergütungspolitik.
Der Verwaltungsratist für die Ausarbeitung eines Vorschlages für eine Vergütungs- und Anreizleitlinie zuständig. Im Rahmen dieser Arbeit sorgt der Verwaltungsrat dafür, dass die zuständigen Betriebsfunktionen (insbesondere: Risikomanagement, Compliance, Personalverwaltung) in den Prozess zur Definition der Vergütungs- und Anreizleitlinie in angemessener Weise eingebunden werden. Die so ausgearbeitete Vergütungs- und Anreizleitlinie wird der Vollversammlung als Vorschlag zur Genehmigung unterbreitet.
Die von der Vollversammlung genehmigte Leitlinie richtet sich dann, wie von den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen, an alle Mitglieder der Leitungs- und Kontrollorgane, Führungskräfte, sowie leitenden Angestellten und Angestellten der Raiffeisenkasse und ist für diese bindend.
Aus der heurigen Überprüfung der Vergütungs- und Anreizleitlinie auf ihre Angemessenheit und rechtliche Konformität, hat der Verwaltungsrat festgestellt, dass der Inhalt der geltenden Vergütungs- und Anreizleitlinie (genehmigt in der Vollversammlung vom 26.04.2023) nicht den im Nachhinein eingetroffenen gesetzlichen Neuerungen auf europäischer Ebene, welche mittels EBA-Guideline erlassen wurden, entsprechen. Zudem sind auch Anpassungen in Bezug auf ESG-Kriterien, sowie die Aufnahme von Hinweisen der Banca d’Italia notwendig. Daher hat der Verwaltungsrat in der Sitzung vom 18.03.2026 die Vergütungs- und Anreizleitlinie überarbeitet und angepasst. In derselben Sitzung wurde beschlossen die aktualisierte Version der Vergütungs- und Anreizleitlinie der Vollversammlung zur Genehmigung vorzuschlagen.
Der Obmann als Vorsitzender des Verwaltungsrates empfiehlt den Mitgliedern der Vollversammlung die Anpassung der Vergütungs- und Anreizleitlinie zu genehmigen.
Vergütungs- und Anreizleitlinie
Laut Art. 30 des Statuts hat der Verwaltungsrat einmal im Jahr der Vollversammlung den maximalen Betrag der Risikoposition im Verhältnis zu den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln, die gegenüber den Mitgliedern und Kunden übernommen werden können, vorzuschlagen.
Die Raiffeisenkasse weist zum 31.12.2025 ein Eigenkapital im Sinne der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen von Euro 139.436.029 auf. Die Höchstgrenze für Risikopositionen, die gegenüber einzelnen Mitgliedern und Kunden übernommen werden können, ist in den diesbezüglichen Bestimmungen mit 25% des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals festgelegt. Dies entspricht einem Betrag von Euro 34.859.007.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 04.03.2026 beschlossen, der Vollversammlung die Festlegung der Höchstgrenze für die Übernahme von Risikopositionen gegenüber Mitgliedern und Kunden von 25% der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel, vorzuschlagen.
Der Obmann als Vorsitzender des Verwaltungsrates empfiehlt den Mitgliedern der Vollversammlung die vorgeschlagenen Höchstgrenzen zu genehmigen.