Mitteilung an die Kund*innen zur europäischen Leitlinie zum Schuldnerausfall
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
seit 1. Januar 2021 wendet die Raiffeisenkasse Wipptal Genossenschaft die neuen europäischen Leitlinien zum „Schuldnerausfall“ (Default) an. Diese wurden von der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) erlassen und von der Banca d’Italia übernommen. Durch die neuen Bestimmungen werden die Klassifizierungskriterien für notleidende Kredite weiter verschärft und eine Vereinheitlichung dieser auf EU-Ebene geschaffen.
In Übereinstimmung mit den bis zum 31. Dezember 2020 gültigen Kriterien für die Klassifizierung als „Default“ kann diese eintreten, wenn zumindest eine Kreditposition eine Überziehung oder einen Ratenrückstand von mehr als 90 Tagen aufweist.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Die Schuldenposition gilt an 90 aufeinanderfolgenden Tagen als überfällig (laufende Überziehung bzw. Ratenrückstand), wobei eine Kompensation mit eventuellen Verfügbarkeiten auf freien Kreditrahmen nicht mehr zulässig ist.
- Das relative Limit der Summe der Überziehungen/Rückstände im Verhältnis zur gesamten Schuldenposition wird von 5% auf 1% reduziert.
- Es wird ein absolutes Mindestlimit für die Überziehung/Rückstände eingeführt. Dieser absolute Wert beträgt bei Privatpersonen sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Euro 100, ansonsten Euro 500.
- Die Klassifizierung als ausgefallene Schuldenposition (Default) erfolgt automatisch bei Überschreitung der beiden Limits (absolutes und relatives) an 90 aufeinanderfolgenden Tagen.
- Die Klassifizierung als Default wird nicht wie bisher nach Regelung der Überziehung/Rückstände aufgehoben, sondern erst nach weiterem Verstreichen von mindestens 90 Tagen.
- Die Klassifizierung als Default kann negative Auswirkungen auf verbundene Schuldenpositionen haben (sog. Ansteckungseffekt).
Die Klassifizierung als Default hat negative Auswirkungen auf die säumige Schuldenposition und deren verbundene Positionen. Sie kann den Zugang zu neuen Krediten erheblich erschweren. Aus den oben genannten Gründen ist es wichtig, die im Finanzierungsvertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen genauestens einzuhalten.
Wir empfehlen die Verfügbarkeit auf dem Kontokorrent vor Ratenfälligkeit zu prüfen, um die Raten pünktlich begleichen zu können. Außerdem ist es ratsam, auf Daueraufträge und Kreditkartenabrechnungen zu achten, um auch geringfügige Überziehungen zu vermeiden.
Für weitere Informationen zu den neuen Bestimmungen, wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Berater.
Freundliche Grüße
Raiffeisenkasse Wipptal Genossenschaft
Schlafende Konten
Wer Inhaber eines Überbringersparbuches ist, das der Bank in den letzten 10 Jahren kein einziges Mal vorgelegt wurde, sollte sich umgehend bei seiner Raiffeisenkasse melden. Ansonsten ist die Bank verpflichtet, das Sparbuch aufzulösen und das Guthaben einem Fonds beim Wirtschafts- und Finanzministerium abzuführen. Die Kunden sollten daher prüfen, ob sie ein derartiges Sparbuch besitzen. Diese Regelung gilt natürlich auch für das Namenssparbuch, den Sparbrief, das Kontokorrent und andere Bankverbindungen.
Mitteilung an die Inhaber von Überbringerpapieren
Auf den Überbringer lautende Einlagen, die "schlafend" geworden sind:
Aktuell sind keine schlafenden Konten (auf den Überbringer lautende Einlagen) vorhanden.