Veröffentlichung Informationen
Erweiterte Offenlegung von Covid-Finanzinformationen gemäß Leitlinien EBA/GL/2020/07

Mit Mittelung vom 30.06.2020 hat die Banca d’Italia die Leitlinien der EBA implementiert und wie darin vorgesehen werden die Banken und die weniger bedeutsamen Bankengruppen auf nationaler Ebene dazu verpflichtet, folgende Informationen zu liefern:

  1. Über Finanzierungen, die die Anforderungen in Absatz 10 der EBA-Leitlinien zu gesetzlichen Moratorien und Moratorien ohne Gesetzesform für Darlehenszahlungen vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise erfüllen;
  2. Über Finanzierungen, die Stundungsmaßnahmen (sog. forbearance measures) im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise unterliegen;
  3. Über neue Finanzierungen, die staatlichen Garantieregelungen unterliegen.

In Beachtung der Bestimmungen, die von den EBA-Leitlinien vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen zu den Covid-Moratorien veröffentlicht.

Raiffeisenkasse Ulten-St.Pankraz-Laurein Gen.