In Beachtung der Bestimmungen, die von der so genannten Säule 3 der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen, betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risiken und die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme derselben, veröffentlicht.
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik