Informationsblätter Transparenz

 Informationsblätter 
(Produkte, Beschwerden, außergerichtliche Streitbeilegung, Datenschutz, Abwehr der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung etc.)

VERSICHERUNGEN
 
Informationen zum Versicherungsvermittler:

RAIFFEISENKASSE WELSBERG-GSIES -TAISTEN GENOSSENSCHAFT
Rechtssitz: 39035 WELSBERG-TAISTEN, Pustertaler Str. 9
Filialen: 39030 GSIES, St. Martin 8B, // 39035 WELSBERG-TAISTEN, Sonnenstrasse 28

Tel: 0474 944139
E-Mail: rk_welsberg-gsies-taisten@raiffeisen.it
PEC: pec08148@raiffeisen-legalmail.it
Webseite: www.raiffeisen.it/welsberg-gsies-taisten

Eingetragen in RUI - Nummer: D000090400
Aufsichtsorgan: IVASS (www.ivass.it)

Arbitro assicurativo

Der vorliegende Abschnitt enthält die Informationen gemäß dem Dekret vom 6. November 2024 Nr. 215 des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italy, insbesondere in den Artikeln 12 und 14.

Der Arbitro Assicurativo (https://www.arbitroassicurativo.org/) ist eine unabhängige Stelle, die von der IVASS eingerichtet wurde, um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen schnell, kostenlos und unparteiisch zu lösen. Er bietet eine einfachere und zugänglichere Alternative für Beschwerden über Versicherungsverträge wie Kfz-Haftpflicht-, Lebens- oder Unfallversicherungen. Die Entscheidungen des Ombudsmanns sind für die Versicherungsunternehmen bindend, jedoch nicht für die Verbraucher, die sich weiterhin an ein ordentliches Gericht wenden können.

Der „Arbitro Assicurativo“ einfach erklärt: ein Leitfaden für die Nutzer

Strafrechtliche Haftung der Genossenschaft
Grundsätze für die Übermittlung der Aufträge gem. Art. 48 der Verordnung der Consob zu den Vermittlern
Mitteilung für die Inhaber von Überbringersparbüchern

Schlafende Geschäftsverbindungen – VPR Nr. 116 vom 22.06.2007

Überbringerpapiere und Überbringersparbücher, deren Guthaben mehr als 100.- Euro beträgt und seit mehr als 10 Jahren nicht mehr bewegt worden sind, fallen unter die Kategorie „schlafende Einlagen“ (siehe Ges. Nr. 266 vom 23.12.2005 Art. 1 Abs. 343 und 345 und VPR Nr. 116 vom 22.06.2007).
Unter Beachtung der diesbezüglich vom Gesetz vorgesehenen Informationspflicht werden die Inhaber der genannten Sparbücher eingeladen, uns innerhalb von 180 Tagen nach Ablauf der 10 Jahre ab letzter Bewegung oder, falls die 10 Jahre bereits verstrichen sind, ab Veröffentlichung dieser Mitteilung in den Schalterräumen unserer Bank Anweisungen zu erteilen.
Der Sparvertrag erlischt nicht, wenn innerhalb der genannten Frist von 180 Tagen eine Bewegung auf Veranlassung des Inhabers stattfindet.
Für den Fall, dass keinerlei Verfügung erfolgt, wird darauf hingewiesen, dass der Sparvertrag nach Ablauf der genannten Frist erlischt und der entsprechende Betrag dem im Art. 1 Abs. 343 des Ges. Nr. 266/2005 angesprochenen Fonds abgeführt wird. Dieser Fonds hat den Zweck, die Sparer zu entschädigen, die infolge einer Anlage am Finanzmarkt geschädigt worden sind.

Liste der Überbringersparbücher, die zum 13.08.2025 "schlafend" geworden sind:

Kundenbeschwerden

Bericht über die Abwicklung der Beschwerden

Alternative Streitbeilegungsstellen:

Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Operationen - „Arbitro Bancario Finanziario“ (ABF)

www.arbitrobancariofinanziario.it

Schlichtungs- oder Schiedsverfahren bei der Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario)

www.conciliatorebancario.it

Schiedsstelle “Arbitro per le controversie finanziarie - ACF” bei der CONSOB

www.acf.consob.it

Erweiterte Offenlegung BASEL III - Rundschreiben der Banca d'Italia Nr. 285 vom 17.12.2013

In Beachtung der Bestimmungen, die von der sogenannten Säule 3 der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel III) vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risiken und die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme derselben veröffentlicht.

nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Sinne der EU-Verordnung 2019/2088 (SFDR)

In Erfüllung der Vorgaben der EU Verordnung wird nachstehend die Strategie der Bank zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken sowie zu den negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen veröffentlicht.

Internes Reglement zur Risikotätigkeit und Interessenskonflikte mit nahestehenden Unternehmen und Personen und die mit ihnen verknüpften Subjekte
Bericht zu den Vergütungen
Notfallplan zum Ersatz eines Referenzzinssatzes
Jahresbericht 2024 "Legalitätsrating"

In Erfüllung der Pflichten, welche vom Art. 6 des Ministerialdekretes Nr. 57 vom 20.02.2014 in Umsetzung Art. 5-ter des Gesetzesdekretes Nr. 1 vom 24.01.2012, umgewandelt mit Änderungen in Gesetz Nr. 27 vom 24.03.2012 vorgesehen sind, veröffentlicht die Raiffeisenkasse Welsberg-Gsies-Taisten jährlich innerhalb 30. April einen Bericht über jene Fälle, in denen ein Legalitätsrating keinen Einfluss auf die Zeiten und Kosten der Kreditgenehmigung und die gewährten wirtschaftlichen Bedingungen hatte, wobei die hierfür verantwortlichen Gründe anzugeben wären.

Die Raiffeisenkasse Welsberg-Gsies-Taisten erklärt diesbezüglich, dass im Laufe des Jahres 2024 keine Finanzierungsanfragen von Unternehmen mit Legalitätsrating gestellt wurden.