Pflichtversicherung für den Skisport

Ab 1. Jänner 2022 gelten strengere Regeln auf den Skipisten.

In Italien tritt das neue Gesetz über die Sicherheit im Wintersport in Kraft und damit eine zwingend vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Unfälle auf den Pisten.

Um im Winter 2022 Ski fahren zu können, ist daher eine gültige Pflichtversicherung notwendig.

Gültige Pflichtversicherung notwendig

Dies wurde durch das gesetzes-vertretende Dekret Nr. 40 / 2021 festgelegt, das unter anderem die Verpflichtung einer privaten Haftpflichtversicherung für alle Personen einführt, die ab dem 1. Januar die Skipisten betreten.

Jeder Skifahrer muss über eine gültige Versicherung verfügen, die im Falle eines Unfalles oder angerichteten Schadens die eigene Verantwortung zivilrechtlich abdeckt.

Jeder Raiffeisen-Kunde, der die private Haftpflichtversicherung als Garantie einer Multirisk-Versicherung für das Gebäude – wie die aktuelle Haus- und Wohnungsversicherung – über die Raiffeisenkasse Schlern-Rosengarten abgeschlossen hat, ist ab 1. Januar 2022 auch für das Pistenskifahren versichert.

Informationen dazu geben die Berater/innen der Raiffeisenkasse Schlern-Rosengarten.

 

„Der Verkaufsförderung dienende Werbeanzeige. Vor Vertragsunterzeichnung nehmen Sie bitte Einsicht in das über die Webseite www.assimoco.it und bei der Raiffeisenkasse Schlern-Rosengarten erhältliche Informationsset.“

 

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