Jahresbericht "Legalitätsrating"

 

In Erfüllung der Pflichten, welche vom Art. 6 des Ministerialdekret Nr. 57 vom 20.02.2014 in Umsetzung des Art. 5-ter des Gesetzesdekrets Nr. 1 vom 24.01.2012, umgewandelt mit Änderungen in Gesetz Nr. 27 vom 24.03.2012 (veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 81 am 07.04.2014) vorgesehen sind, veröffentlicht die Raiffeisenkasse Laas Genossenschaft jährlich innerhalb 30. April einen Bericht über jene Fälle in denen das Legalitäts-Rating keinen Einfluss auf die Zeiten und Kosten der Kreditgenehmigung und die gewährten wirtschaftlichen Bedingungen hatte, wobei die dafür verantwortlichen Gründe anzugeben sind.

Die Raiffeisenkasse Laas erklärt, dass im Laufe des Jahres 2020 keine Finanzierungsanfragen von Unternehmen mit Legalitätsrating gestellt wurden.