BASEL III - SÄULE 3
Erweiterte Offenlegung gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation - CRR)
In Beachtung der Bestimmungen, die von der sogenannten Säule 3 der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel III) vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risiken und die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme derselben veröffentlicht: