Rentenmässige Absicherung der Erziehungszeiten

Verschenken Sie kein Geld: Die Region zahlt Ihnen bis zu 4.000 Euro ....

 

Haben Sie Ihr Arbeitsverhältnis aufgegeben, um sich der Kindererziehung zu widmen?

Oder möchten Sie Teilzeit arbeiten?


Das Regionalgesetz Nr. 1/2005 sieht vor, dass alle Frauen, die nach der Geburt eines Kindes nicht mehr oder nur mehr teilweise arbeiten, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 4.000 Euro von der Region geschenkt bekommen.

 

 

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