Die Raiffeisenkasse weist darauf hin, dass die Kunden bzw. die potentiellen Kunden angehalten sind, alle Informationen zwecks Identifizierung ihrer Zugehörigkeit zu einem verbundenen Subjekt mitzuteilen und dass das Unterlassen der einschlägigen Mitteilungen oder falsche Angaben die vom Art. 137 BWG vorgesehen Strafen nach sich ziehen können.
Regelwerk zur Steuerung der Risikotätigkeit und Interessenskonflikte gegenüber verbundenen Subjekten (soggetti collegati):
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