Bilanzen
Offenlegung
ERWEITERTE OFFENLEGUNG GEMÄSS EU-VERORDNUNG NR.575/2013 (CRR) AKTUALISIERT DURCH EU-VERORDNUNG NR.876/2019 (CRR2) UND EU-VERORDNUNG NR.1623/2024 (CRR3)
Die aufsichtlichen Bestimmungen sehen von Seiten der Banken die Offenlegung von bestimmten Informationen zu den Risiken, zur Angemessenheit der aufsichtlichen Eigenmittel, zur Risikoexposition und zu den Risikomessungs- und Steuerungstechniken vor, um die Markttransparenz zu erhöhen. Diese Informationen müssen gemäß Teil VIII der Capital Requirements Regulation (Verordnung (EU) 575/2013 sog. CRR, nachfolgend geändert durch die Verordnung (EU) 876/2019 sog. CRR2 und die Verordnung (EU) 1623/2024 sog. CRR3), veröffentlicht werden.
Die Bank veröffentlicht in diesem Dokument Informationen, die den von der Durchführungsverordnung (EU) 3172/2024 vorgesehenen einheitlichen Meldebogen und Tabellen entsprechen. Dabei werden jedoch nur die Informationen, die von den kleinen und nicht komplexen Instituten gemäß Art. 433b CRR offenzulegen sind, veröffentlicht.
Im genannten Dokument werden zudem im Sinne des Rundschreibens der Banca d‘Italia 285/2013 zur Umsetzung des Art. 89 der Richtlinie (EU) 36/2013 (sog. CRD) die Informationen zur Länderspezifischen Berichterstattung (sog. „country by country reporting“) geliefert.
- Basel 3 - Säule 3 - Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2025
- Basel 3 - Säule 3 - Erweiterte Offenlegung - Verguetungspolitik zum 31.12.2025
- Basel 3 - Säule 3 - Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2024
- Basel 3 - Säule 3 - Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2023
- Basel 3 - Säule 3 - Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2022
- Basel 3 - Säule 3 - Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2021
- Basel 3 - Säule 3 - Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2020
- Basel 3 - Säule 3 - Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2019
- Basel 3 - Säule 3 - Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2018
- Basel 3 - Säule 3 - Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2017
- Basel 3 - Säule 3 - Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2016
- Basel 3 - Säule 3 - Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2015
Erweiterte Offenlegung laut Leitlinien EBA/GL/2020/07