Neue europäische Leitlinien zum „Schuldnerausfall“
Basel III – Säule 3: Erweiterte Offenlegung
gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 bzw. EU-Richtlinie Nr. 2013/36/EU (Capital Requirements Regulation - CRR)

In Beachtung der Bestimmungen, die von der sogenannten Säule 3 der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel III) vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risiken und die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme derselben veröffentlicht:

Information Corporate Governance
Reglement zu den verbundenen Subjekten
Informationen an die Öffentlichkeit
Informationen zum Whistleblowing
Legalitätsrating