Erweiterte Offenlegung gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CAPITAL REQUIREMENTS REGULATION - CRR) und der entsprechenden von Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichten Leitlinien bzw. des von der Banca d'Italia aktualisiertem Rundschreiben 285/2013

 

Offenlegung zum 31.12.2024
VERÖFFENTLICHUNG IM SINNE DER VERORDNUNG EU (2019/2088-SFDR) IM FINANZDIENSTLEISTUNGSSEKTOR:
Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik