Wohnen in Gröden - wenn das Grundrecht zum Luxus wird
Informationsabend der Raiffeisenkasse in Zusammenarbeit mit den Gemeinden - wichtigste Neuerungen der Wohnreform 2025

Das Thema Wohnen beschäftigt die Gesellschaft unserer Zeit, das verdeutlichte auch das rege Interesse, auch vieler Jugendlichen, am Informationsabend. Besonders in touristischen Hochburgen wie Gröden ist Wohnen mittlerweile beinahe zum Luxus geworden. Ursachen dafür gibt es verschiedene: die hohen Grundstückspreise, die hohen Baukosten, die bisher beschränkten Möglichkeiten bestehende Gebäude - vor allem in die Höhe - zu erweitern, bei den Mieten ist es oft das Ungleichgewicht zwischen Vermieter- und Mieterschutz, das dazu führt, dass Kurzzeitmieten im Vergleich zu Langzeitmieten bevorzugt werden. All diese Ursachen führen dazu, dass die Realisierung des Eigenheims kaum mehr leistbar ist, unterstreicht der Obmann der Raiffeisen Gherdëina, Ivo Senoner.
Während des Informationsabends haben mehrere Fachleute die aktuelle Situation und Möglichkeit zur Realisierung und Finanzierung des Eigenheims aufgezeigt.

Die neue Wohnreform 2025

Über die neue Wohnreform und ihre Ziele - verständlichere Regelung, vereinfachte Kontrollen und beschleunigte Verfahren - hat Rainer Giovanelli vom Amt für Wohnbau der Autonomen Provinz Bozen berichtet. Er hat die rechtlichen Grundlagen dargestellt, die notwendigen Voraussetzungen für den Erhalt eines Schenkungsbeitrages und weitere Neuerungen, wie die Abschaffung der Überprüfung des Vermögens der Eltern und die Einführung eines zinsbegünstigten Darlehens ab dem Jahr 2026.
Detaillierte Informationen dazu sind auf der Internetseite des Amtes für Wohnbau einsehbar: https://gefoerderter-wohnbau.provinz.bz.it/de/home

Bestehende und neue Formen der Wohnbauförderungen und ihre praktische Umsetzung

Leonhard Resch, Verantwortlicher der Arche KVW und Präsident der Stiftung Wohnen Südtirol hat über die verschiedenen Arten der Wohnbauförderung und die Voraussetzungen für den geförderten Wohnbau gesprochen. Er hat auch das Modell der Wohnbaugenossenschaften, welche er seit Jahren begleitet, und das Modell Wohnen mit Preisbindung  und den gemeinnützigen Wohnbau für Mietwohnungen vorgestellt.
Weitere Informationen unter: Arche KVW und Stiftung Wohnen Südtirol

Das Bausparmodell in Südtirol

Stefan Plaikner von Pensplan Centrum hat das Bausparmodell in Südtirol vorgestellt. Dieses Modell bietet den Bürgerinnen und Bürgern, die Mitglied eines Zusatzrentenfonds sind, die Möglichkeit auf ein zinsbegünstigtes Darlehen für den Kauf, den Bau oder die Sanierung der Erstwohnung zuzugreifen. Für das Darlehen gilt ein fixer jährlicher Nominalzinssatz von 0,7%. Die Voraussetzungen und die Darlehensbeträge können unter diesem Link eingesehen werden.

Die Gemeinden Grödens stellen ihre Pläne vor

Am Informationsabend wurde auch die Wohnsituation in den einzelnen Gemeinden des Tales unter die Lupe genommen. In St. Ulrich und St. Christina setzen die Bürgermeister Tobia Moroder und Christoph Senoner, sowie die zuständigen Gemeindereferenten Martina Goller und Luis Stuffer weiterhin auf den geförderten Wohnbau. In Wolkenstein stellt der Referent Ernest Cuccarollo die Umsetzung von Wohnungen mit Preisbindung in Aussicht, wobei die Rahmenbedingungen für dieses neue Modell noch abgeklärt werden müssen. Alle drei Gemeinden haben den Bedarf an Wohnungen bis zum Jahr 2040 erhoben und eine Siedlungsgrenze ihrer Gemeinde festgelegt. In der Gmeinde St. Ulrich wurden zwei neue Wohnbauzonen für den geförderten Wohnbau vorgestellt, in der Gemeinde St. Christina steht noch Baugrund zur Verfügung. Durch die Preisexplosion haben sich einige Anwärter zurückgezogen. Angedacht ist in allen drei Gemeinden auch eine Eröhung der Baudichte, um z.B. den Ausbau des Dachgeschosses zu ermöglichen.
Genaue Informationen erhalten Sie in der jeweiligen Gemeinde.

Der Geschäftsführer der Raiffeisen Gherdëina, Flavio Senoner, stellte außerdem das erst kürzlich eingeführte zinsbegünstigte Darlehen vor, welches ab 01.01.2026 zusätzlich zum Schenkungsbeitrag und zum Bauspardarlehen beantragt werden kann. Außerdem weist er auf die Wichtigkeit einer zuverlässigen Planung und eines guten Baumanagements hin, wobei die Kosten von Anfang klar definiert und in der Bauphase auch regelmäßig überprüft werden sollten, um am Ende böse Überraschungen zu vermeiden.

Schenkungsbeitrag
Familiengröße Grundbetrag Einkommensstufe Zusätzliche Regeln
1 Person 35.000 € wird mittels EEVE berechnet, je nach Stufe entspricht der Beitrag 100%, 80% 65% oder 50% des Grundbetrages für Etagenwohnungen bei Neubau und Wiedergewinnung + 25%
2 Personen 52.000 € siehe oben siehe oben
jede weitere Person + 8.000 € siehe oben siehe oben
Bausparen
Beispiel Angespartes Kapital im Pensionsfond Berechnungsbasis Effektiver Darlehensvertrag Maximalbetrag
Bau eines Hauses 75.000 € Standardregel: bis zum Doppelten des Kapitals (3x bei öffentl. Bediensteten) 150.000 € 150.000 €
Kauf Erstwohnung - junges Paar, beide < 36 Jahre 25.000 € pro Person (gesamt 50.000 €) Kapitalanteil bis 25.000 € wird mit 3x angesetzt, Rest 2x (4x bei öffentl. Bediensteten, Rest 3x) 150.000 € (2x 75.000 €) 250.000 €
Sanierung Immobilie 20.000 € Standardregel: bis zum Doppelten des Kapitals (3x bei öffentl. Bediensteten) 40.000 € 150.000 €
Rückkehrer aus dem Ausland 50.000 € Standardregel: bis zum Doppelten des Kapitals (3x bei öffentl. Bediensteten) 100.000 € 150.000 € Einzelperson - 250.000 € Paar
Bau eines Hauses < 36 Jahre 20.000 € Kapitalanteil bis 25.000 € wird mit 3x angesetzt, Rest 2x (4x bei öffentl. Bediensteten, Rest 3x) 60.000 € (bei voller 25.000€ = 75.000 €) 150.000 €