Der Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) ist ein gemeinsamer Wirtschaftsraum innerhalb der Länder, welcher der EU angehören und wurde 1993 gegründet.
Er gewährleistet den freien und unbeschränkten Verkehr von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Personen, da es keine Zölle oder andere Handelshemmnisse mehr gibt.
Wird Ware aus Drittstaaten, sprich Staaten außerhalb der Europäischen Union, importiert, wird ein einheitlicher Außenzoll erhoben.
Des Weiteren macht der Binnenmarkt es möglich, dass Bürger innerhalb der EU ihren Wohnsitz frei wählen dürfen und ungehindert einer Arbeit oder Ausbildung nachgehen können.