Mitteilung

zu den Wahlen des Verwaltungs- und Aufsichtsrates 2024

Die Vollversammlung der Raiffeisenkasse Überetsch findet in erster Einberufung am 18. April 2024 und in zweiter Einberufung am 19. April 2024 statt.

Im Zuge der Vollversammlung der Raiffeisenkasse Überetsch 2024 finden folgende Wahlen statt:

  • des Verwaltungsrates
  • des Aufsichtsrates
  • des Schlichtungskollegiums

Jede natürliche Person, die im Besitz der notwendigen Voraussetzungen ist, hat das Recht, für das Amt eines Verwaltungsratsmitgliedes oder eines Aufsichtsratsmitgliedes zu kandidieren.

Die Voraussetzungen sind gesetzlich, statutarisch und in der Wahlordnung der Raiffeisenkasse festgelegt. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und der Idealzusammensetzung der Organe sind in den nachfolgenden Links abrufbar.

Die Kandidatur muss mindestens 25 Tage vor Vollversammlung, innerhalb 24.03.2024,bei der Raiffeisenkasse eingereicht werden:

  • persönlich in der Direktion
  • oder mittels PEC (pec08255.customer@raiffeisen-legalmail.it)
  • oder mittels Einschreiben mit Rückantwort

Die Kandidaturen werden vom Verwaltungsrat vor der Wahl überprüft. Die Prüfung bezieht sich auf die Erfüllung der Voraussetzungen und auf die Einhaltung der Idealzusammensetzung der Genossenschaftsorgane.

Die zugelassenen Kandidaturen werden in der Kandidatenliste veröffentlicht. Über die Kandidaturen, die nicht berücksichtigt werden können, wird die Vollversammlung informiert.

Für weitere Informationen zur Kandidatur, können Sie sich gerne an die Direktion wenden.