Erweiterte Offenlegung gemäß der Bestimmungen der Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel III) Säule 3.

In Beachtung der Bestimmungen, die von der so genannten Säule 3 der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel III) vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen, betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risiken und die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme derselben, veröffentlicht.

 

Erweiterte Offenlegung 31.12.2024

Erweiterte Offenlegung 31.12.2023

Erweiterte Offenlegung 31.12.2022

Erweiterte Offenlegung 31.12.2021

Meldebögen 31.12.2021