Erweiterte Offenlegung gemäß der Bestimmungen der Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel III) Säule 3.
In Beachtung der Bestimmungen, die von der so genannten Säule 3 der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel III) vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen, betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risiken und die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme derselben, veröffentlicht.
Erweiterte Offenlegung 31.12.2024
Erweiterte Offenlegung 31.12.2023
Erweiterte Offenlegung 31.12.2022