Bei unserer Bank ist eine unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet, an die sich der Kunde auf dem Postweg oder auf dem telematischen Weg (E-Mail, PEC, Fax) wenden kann:
Beschwerdestelle der Raiffeisenkasse Niederdorf Gen.
Hans-Wassermann-Str. 4 in 39039 Niederdorf
Tel: 0474 090300
E-Mail: rk.niederdorf(at)raiffeisen.it
PEC: pec80302(at)raiffeisen-legalmail.it
Jahresbericht Beschwerden 2025
Informationsnote zum Reklamationsverfahren 07.19
Anleitung ABF
Beschwerdeverfahren aussergerichtliche Streitbeilegung
Verfahren der italienischen Wettbewerbsbehörde gegen die Raiffeisen
Erklärung über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Anlage- und Versicherungsberatung auf Nachhaltigkeitsfaktor
Gemäß Artikel 4 Absatz 5 Buchstabe a) der Verordnung (EU) 2019/2088 (sog. „SFDR-Verordnung“) berücksichtigt die Raiffeisenkasse im Rahmen der Anlageberatung die nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen (sog. „Principal Adverse Impacts – PAI“). Die nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden im Rahmen der Anlageberatung anhand der, durch den Emittenten bereitgestellten Informationen für die, im Sinne der SFDR-Verordnung relevanten Finanzprodukte bewertet. Es handelt sich hierbei um Emittenten, die gemäß Artikel 2, Abschnitt 1 der SFDR-Verordnung als Finanzmarktteilnehmer gelten.
Für jedes Produkt analysiert die Raiffeisenkasse die vom Hersteller zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. „European ESG Template – EET“, Vertragsunterlagen …), wobei genau untersucht wird, welche PAI-Aspekte beim Produkt selbst berücksichtigt werden.
Die analysierten Informationen werden von der Raiffeisenkasse im Rahmen der Beratung verwendet, um die Eignung der Anlageempfehlungen in Bezug auf das Anlegerprofil des Kunden und insbesondere die Übereinstimmung mit seinen Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern diese mitgeteilt wurden, zu beurteilen."
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütung