Mitteilung an die Kund*innen zur europäischen Leitlinie zum Schuldnerausfall
Wer Inhaber eines Überbringersparbuches ist, das der Bank in den letzten 10 Jahren kein einziges Mal vorgelegt wurde, sollte sich umgehend bei seiner Raiffeisenkasse melden. Ansonsten ist die Bank verpflichtet, das Sparbuch aufzulösen und das Guthaben einem Fonds beim Wirtschafts- und Finanzministerium abzuführen. Die Kunden sollten daher prüfen, ob sie ein derartiges Sparbuch besitzen. Diese Regelung gilt natürlich auch für das Namenssparbuch, den Sparbrief, das Kontokorrent und andere Bankverbindungen.
Periodische Liste der zwischenzeitlich schlafend gewordenen Überbringergpapiere
Aufstellung schlafende Geschäftsverbindungen Einzahlungen an den Fond November 2008
Aufstellung schlafende Geschäftsverbindungen Einzahlungen an den Fond März 2009