Gesetzesbestimmungen und Vorgaben

Die Banken müssen neben den Gesetzesbestimmungen eine Vielzahl an Vorgaben der Banca d’Italia, der Börsenaufsichtsbehörde (Consob), der Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (IVASS) und der Aufsichtsbehörde der Rentenfonds (COVIP) sowie anderer Institutionen erfüllen.

Veröffentlichung - nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten
Veröffentlichung im Sinne der Verordnung EU (2019/2088) über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor: Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

Die Verordnung (EU) Nr. 2088/2019 (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) sieht Vorschriften für die Finanzberater bezüglich der Offenlegungspflicht bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken vor. Laut Art. 5 der gegenständlichen Verordnung sind die Raiffeisenkassen demnach zur Offenlegung von Informationen auf der Internetseite verpflichtet, wie ihre Vergütungspolitik mit der Einbeziehung der Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht. Diesbezüglich wird folgendes mitgeteilt: 

 

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken – also einem Ereignis oder einer Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte – liegt im ureigensten Sinne der Raiffeisenkasse und gehört damit zum Fundament ihres Geschäftsmodells. Dazu hat die Raiffeisenkasse eigene Regeln und Richtlinien erarbeitet und implementiert. Die in der Raiffeisenkasse geltende Vergütungsleitleitline und das geltende Vergütungssystem enthält keinerlei Punkte, die der Einbeziehung dieser Nachhaltigkeitsrisiken widersprechen bzw. diese untergraben. An der Verankerung von Kriterien, die die aktive Unterstützung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken fördern, wird gearbeitet.

Informationen für den Einleger - Einlagensicherungssysteme
Die Bank ist dem Fondo di Garanzia dei Depositanti del Credito Cooperativo beigetreten. Die Regeln über dessen Funktionsweise sind auf der Internetseite www.fgd.bcc.it verfügbar.
Änderungen bei Überbingersparbüchern
Mitteilung an die Kunden
BASEL III – SÄULE 3
Erweiterte Offenlegung zum 31. Dezember
Mitteilung zur Situation am 31. Dezember
MITTEILUNG ZUR SITUATION nach den Vorgaben der “DISPOSIZIONI DI VIGILANZA PER LE BANCHE” Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 285/2013 – Teil 1 – Titel III – Kapitel 2
Anlageprodukte (MIFID II)
Wichtigste fünf Ausführungsplätze und Brokers, denen Kundenaufträge im Vorjahr übermittelt wurden
Risikotätigkeit und Interessenskonflikte mit nahestehenden Unternehmen und Personen und die mit ihnen verknüpften Subjekte
Internes Reglement zu den Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen (parti correlate), diesen verknüpften Subjekten (soggetti connessi), den daraus resultierenden verbundenen Subjekten (soggetti collegati)
Ethikkodex
Der Ethikkodex spiegelt die grundsätzlichen betrieblichen Werte wider und beinhaltet Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Straftaten und allgemein von Handlungen die im Widerspruch zu den Grundwerten der Raiffeisenkasse Freienfeld stehen.
Corporate Governance - Selbstbewertung
Informationen an die Öffentlichkeit
Notfallplan zum Ersatz eines Referenzwertes
Einstellung oder wesentlichen Änderung eines Referenzwertes, der in einem Finanzinstrument oder -vertrag verwendet wird