Notverordnungen

Aussetzung der Immobilien-Darlehensraten

Aussetzung der Immobilien-Darlehensraten für Geschädigte der außergewöhnlichen Wetterereignisse welche vom 13 Juli bis 6 August 2023
die Gebiete der Region Veneto betroffen haben.

 

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

laut Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 1025 vom 26.09.2023, welches demnächst die im Amtsblatt der Republik veröffentlicht wird, betreffend erste dringende Zivilschutzmaßnahmen aufgrund der außergewöhnlichen Wetterereignisse welche vom 13 Juli bis 6 August 2023 die Gebiete der Region Veneto betroffen haben,

können Darlehensnehmer,

die von den oben genannten außergewöhnlichen Ereignissen betroffen sind, die Aussetzung der Darlehensraten beantragten. Voraussetzung dafür ist, dass die Darlehen für Immobilien,die geräumt worden sind, oder für die Ausübung von Handels- und Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich landwirtschaftlicher  Tätigkeiten, in besagten Immobilien aufgenommen wurden.

 

MITTEILUNG AN DIE KUNDEN

Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 1025 vom 26.09.2023, welches demnächst im Amtsblatt der Republik veröffentlicht wird, betreffend erste dringende Zivilschutzmaßnahmen aufgrund der außergewöhnlichen Wetterereignisse welche vom 13 Juli bis 6 August 2023 die Gebiete der Region Veneto betroffen haben.

RECHT AUF AUSSETZUNG DER DARLEHENSRATEN

Gemäß Art. 9 der oben genannten Verfügung teilen wir unseren Kunden mit, dass Darlehensnehmer das Recht auf Aussetzung der Darlehensraten haben, wenn das Darlehen für Immobilien, die geräumt wurden, oder für die Ausübung von Handels- und Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich landwirtschaftlicher Tätigkeiten, in besagten Immobilien aufgenommen wurden. Die Aussetzung kann bis die Immobilie wieder benutzbar oder bewohnbar ist, jedoch maximal bis zum Datum der Aufhebung des Notstandes (28.08.2024) beansprucht werden. Der Darlehensnehmer kann zwischen der Aussetzung der gesamten Rate oder der Aussetzung des Kapitalanteils der Rate entscheiden. Dem Antrag auf Aussetzung muss eine Eigenerklärung im Sinne des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 445 vom 28.12.2000 beigefügt werden.

FRISTEN FÜR DIE AUSÜBUNG DES RECHTS AUF AUSSETZUNG UND ANTRAGSMODALITÄTEN

Eine Aussetzung der Darlehensraten kann bis zum 17.11.2023 beantragt werden. 
Der Antrag, einschließlich der Eigenerklärung bezüglich des Schadens, ist schriftlich an die Bank zu richten, bei der das Darlehen beantragt wurde.

AUSSETZUNGSMODALITÄTEN UND RÜCKERSTATTUNGSZEITEN

Die Aussetzung kann nur einmal innerhalb der vorgenannten Frist beantragt werden und bleibt aufrecht, bis genannte Immobilie wieder benutzbar oder bewohnbar geworden ist, spätestens jedoch bis zum Datum der Aufhebung des Notstandes (28.08.2024). Nach Wegfall der Aussetzung nimmt der Kunde die Zahlung der Restschuld wieder auf. Dies gemäß Tilgungsplan, den die Bank dem Kunden aushändigt.

KOSTEN DER AUSSETZUNG

Der Antrag auf Aussetzung bringt keine zusätzlichen Gebühren oder Spesen für die Kreditprüfung zu Lasten des Kunden mit sich; auch werden keine zusätzlichen Sicherheiten gefordert. Die vertraglich vereinbarten Zinsen, die während der Dauer der Aussetzung anreifen, sind bzw. bleiben zu Lasten des Kunden.

Die Berechnung der Zinsen erfolgt in Übereinstimmung mit der Vereinbarung vom 18.12.2009 zwischen ABI und den Verbraucherverbänden über die Aussetzung von Zahlungen. 

 

Mitteilung an die Kunden

Beschluss des Ministerrates vom 28. August 2023

Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 1025 vom 26.09.2023

 

 

Aussetzung der Immobilien-Darlehensraten für Geschädigte der außergewöhnlichen Wetterereignisse welche welche vom 13 Juli bis 6 August 2023
die Gebiete der Region Friaul-Julisch Venetien betroffen haben.

 

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

laut Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 1023 vom 15.09.2023, die im Amtsblatt der Republik n. 225 vom 26.09.2023 veröffentlicht wurde, betreffend erste dringende Zivilschutzmaßnahmen aufgrund der außergewöhnlichen Wetterereignisse welche vom 13 Juli bis 6 August 2023 die Gebiete der Region Friaul-Julisch Venetien betroffen haben,

können Darlehensnehmer,

die von den oben genannten außergewöhnlichen Ereignissen betroffen sind, die Aussetzung der Darlehensraten beantragten. Voraussetzung dafür ist, dass die Darlehen für Immobilien,die geräumt worden sind, oder für die Ausübung von Handels- und Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich landwirtschaftlicher  Tätigkeiten, in besagten Immobilien aufgenommen wurden.

 

MITTEILUNG AN DIE KUNDEN

Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 1023 vom 15.09.2023, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 225 vom 26.09.2023, betreffend erste dringende Zivilschutzmaßnahmen aufgrund der außergewöhnlichen Wetterereignisse welche vom 13 Juli bis 6 August 2023 die Gebiete der Region Friaul-Julisch Venetien betroffen haben.

RECHT AUF AUSSETZUNG DER DARLEHENSRATEN

Gemäß Art. 9 der oben genannten Verfügung teilen wir unseren Kunden mit, dass Darlehensnehmer das Recht auf Aussetzung der Darlehensraten haben, wenn das Darlehen für Immobilien, die geräumt wurden, oder für die Ausübung von Handels- und Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich landwirtschaftlicher Tätigkeiten, in besagten Immobilien aufgenommen wurden. Die Aussetzung kann bis die Immobilie wieder benutzbar oder bewohnbar ist, jedoch maximal bis zum Datum der Aufhebung des Notstandes (28.08.2024) beansprucht werden. Der Darlehensnehmer kann zwischen der Aussetzung der gesamten Rate oder der Aussetzung des Kapitalanteils der Rate entscheiden. Dem Antrag auf Aussetzung muss eine Eigenerklärung im Sinne des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 445 vom 28.12.2000 beigefügt werden.

FRISTEN FÜR DIE AUSÜBUNG DES RECHTS AUF AUSSETZUNG UND ANTRAGSMODALITÄTEN

Eine Aussetzung der Darlehensraten kann bis zum 10.11.2023 beantragt werden. 
Der Antrag, einschließlich der Eigenerklärung bezüglich des Schadens, ist schriftlich an die Bank zu richten, bei der das Darlehen beantragt wurde.

AUSSETZUNGSMODALITÄTEN UND RÜCKERSTATTUNGSZEITEN

Die Aussetzung kann nur einmal innerhalb der vorgenannten Frist beantragt werden und bleibt aufrecht, bis genannte Immobilie wieder benutzbar oder bewohnbar geworden ist, spätestens jedoch bis zum Datum der Aufhebung des Notstandes (28.08.2024). Nach Wegfall der Aussetzung nimmt der Kunde die Zahlung der Restschuld wieder auf. Dies gemäß Tilgungsplan, den die Bank dem Kunden aushändigt.     

KOSTEN DER AUSSETZUNG

Der Antrag auf Aussetzung bringt keine zusätzlichen Gebühren oder Spesen für die Kreditprüfung zu Lasten des Kunden mit sich; auch werden keine zusätzlichen Sicherheiten gefordert. Die vertraglich vereinbarten Zinsen, die während der Dauer der Aussetzung anreifen, sind bzw. bleiben zu Lasten des Kunden.

Die Berechnung der Zinsen erfolgt in Übereinstimmung mit der Vereinbarung vom 18.12.2009 zwischen ABI und den Verbraucherverbänden über die Aussetzung von Zahlungen. 

 

Mitteilung an die Kunden

Beschluss des Ministerrates vom 28. August 2023

Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 1023 vom 15.09.2023

 

 

Aussetzung der Immobilien-Darlehensraten für Geschädigte der außergewöhnlichen Wetterereignisse welche vom 22. zum 27. Juli 2023
die Gebiete der Provinzen von Parma, Reggio Emilia, Modena, Bologna, Ferrara, Ravenna und Forlì Cesena betroffen haben.

 

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

laut Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 1022 vom 15.09.2023, die im Amtsblatt der Republik n. 225 vom 26.09.2023 veröffentlicht wurde, betreffend erste dringende Zivilschutzmaßnahmen aufgrund der außergewöhnlichen Wetterereignisse welche vom 22. zum 27. Juli 2023 die Gebiete der Provinzen von Parma, Reggio Emilia, Modena, Bologna, Ferrara, Ravenna und Forlì Cesena betroffen haben,

können Darlehensnehmer,

die von den oben genannten außergewöhnlichen Ereignissen betroffen sind, die Aussetzung der Darlehensraten beantragten. Voraussetzung dafür ist, dass die Darlehen für Immobilien,die geräumt worden sind, oder für die Ausübung von Handels- und Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich landwirtschaftlicher  Tätigkeiten, in besagten Immobilien aufgenommen wurden.

 

MITTEILUNG AN DIE KUNDEN

Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 1022 vom 15.09.2023, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 225 vom 26.09.2023, betreffend erste dringende Zivilschutzmaßnahmen aufgrund der außergewöhnlichen Wetterereignisse welche vom 22 zum 27 Juli die Gebiete der Provinzen von Parma, Reggio Emilia, Modena, Bologna, Ferrara, Ravenna und Forlì Cesena betroffen haben.

RECHT AUF AUSSETZUNG DER DARLEHENSRATEN

Gemäß Art. 9 der oben genannten Verfügung teilen wir unseren Kunden mit, dass Darlehensnehmer das Recht auf Aussetzung der Darlehensraten haben, wenn das Darlehen für Immobilien, die geräumt wurden oder unbewohnbar sind, oder für die Ausübung von Handels- und Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich landwirtschaftlicher Tätigkeiten, in besagten Immobilien oder für auf den von Erdrutsch betroffenen oder überschwemmten Flächen ausgeübten landwirtschaftlichen Tätigkeit aufgenommen wurden. Die Aussetzung kann bis die Immobilie wieder benutzbar oder bewohnbar ist, sowie im Falle von landwirtscahftlichen Flächen, jedoch maximal bis zum Datum der Aufhebung des Notstandes (28.08.2024) beansprucht werden. Der Darlehensnehmer kann zwischen der Aussetzung der gesamten Rate oder der Aussetzung des Kapitalanteils der Rate entscheiden. Dem Antrag auf Aussetzung muss eine Eigenerklärung im Sinne des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 445 vom 28.12.2000 beigefügt werden.

FRISTEN FÜR DIE AUSÜBUNG DES RECHTS AUF AUSSETZUNG UND ANTRAGSMODALITÄTEN

Eine Aussetzung der Darlehensraten kann bis zum 10.11.2023 beantragt werden. 
Der Antrag, einschließlich der Eigenerklärung bezüglich des Schadens, ist schriftlich an die Bank zu richten, bei der das Darlehen beantragt wurde.

AUSSETZUNGSMODALITÄTEN UND RÜCKERSTATTUNGSZEITEN

Die Aussetzung kann nur einmal innerhalb der vorgenannten Frist beantragt werden und bleibt aufrecht, bis genannte Immobilie wieder benutzbar oder bewohnbar geworden ist, spätestens jedoch bis zum Datum der Aufhebung des Notstandes (28.08.2024). Nach Wegfall der Aussetzung nimmt der Kunde die Zahlung der Restschuld wieder auf. Dies gemäß Tilgungsplan, den die Bank dem Kunden aushändigt.  

KOSTEN DER AUSSETZUNG

Der Antrag auf Aussetzung bringt keine zusätzlichen Gebühren oder Spesen für die Kreditprüfung zu Lasten des Kunden mit sich; auch werden keine zusätzlichen Sicherheiten gefordert. Die vertraglich vereinbarten Zinsen, die während der Dauer der Aussetzung anreifen, sind bzw. bleiben zu Lasten des Kunden.

Die Berechnung der Zinsen erfolgt in Übereinstimmung mit der Vereinbarung vom 18.12.2009 zwischen ABI und den Verbraucherverbänden über die Aussetzung von Zahlungen. 

 

Mitteilung an die Kunden

Beschluss des Ministerrates vom 28. August 2023

Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 1022 vom 15.09.2023

 

 

Aussetzung der Immobilien-Darlehensraten für Geschädigte der außergewöhnlichen Wetterereignisse welche ab dem 1. Mai 2023
die Gebiete der Provinzen Reggio-Emilia, Modena, Bologna, Ferrara, Ravenna und Forli, Cesena betroffen haben.

 

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

laut Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 992 vom 08.05.2023, die im Amtsblatt der Republik n. 118 vom 22.05.2023 veröffentlicht wurde, und Nr. 997 vom 24.05.2023, die demnächst im Amtsblatt der Republik veröffentlicht wird, betreffend welcher der Notstand, der durch die Verfügung des Präsidenten des Ministerrates Nr. 992 vom 08.05.2023 erklärt wurde, infolge der seit dem 16.05.2023 eingetretenen außergewöhnlichen Wetterereignisse auf das Gebiet der Provinzen Reggio-Emilia, Modena, Bologna, Ferrara, Ravenna, Forlì-Cesena und Rimini, ausgedehnt wird,

können Darlehensnehmer,

die von den oben genannten außergewöhnlichen Ereignissen betroffen sind, die Aussetzung der Darlehensraten beantragten. Voraussetzung dafür ist, dass die Darlehen für Immobilien,die geräumt worden sind, oder für die Ausübung von Handels- und Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich landwirtschaftlicher  Tätigkeiten, in besagten Immobilien aufgenommen wurden.

 

MITTEILUNG AN DIE KUNDEN

Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 992 vom 08.05.2023, die im Amtsblatt der Republik n. 118 vom 22.05.2023 veröffentlicht wurde, und Nr. 997 vom 24.05.2023, die demnächst im Amtsblatt der Republik veröffentlicht wird, betreffend welcher der Notstand, der durch die Verfügung des Präsidenten des Ministerrates Nr. 992 vom 08.05.2023 erklärt wurde, infolge der seit dem 16.05.2023 eingetretenen außergewöhnlichen Wetterereignisse auf das Gebiet der Provinzen Reggio-Emilia, Modena, Bologna, Ferrara, Ravenna, Forlì-Cesena und Rimini, ausgedehnt wird.

RECHT AUF AUSSETZUNG DER DARLEHENSRATEN

Gemäß Art. 11 der Verfügung Nr. 992 vom 08.05.2023 teilen wir unseren Kunden mit, dass Darlehensnehmer das Recht auf Aussetzung der Darlehensraten haben, wenn das Darlehen für Immobilien, die geräumt worden sind, oder für die Ausübung von Handels- und Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich landwirtschaftlicher Tätigkeiten, in besagten Immobilien aufgenommen wurden. Die Aussetzung kann bis die Immobilie wieder benutzbar oder bewohnbar ist bzw. maximal bis zum Datum der Aufhebung des Notstandes (04.05.2024) beansprucht werden. Der Darlehensnehmer kann zwischen der Aussetzung der gesamten Rate oder der Aussetzung des Kapitalanteils der Rate entscheiden. Dem Antrag auf Aussetzung muss eine Eigenerklärung im Sinne des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 445 vom 28.12.2000 beigefügt werden.

FRISTEN FÜR DIE AUSÜBUNG DES RECHTS AUF AUSSETZUNG UND ANTRAGSMODALITÄTEN

Eine Aussetzung der Darlehensraten kann bis zum 07.07.2023 beantragt werden. 
Der Antrag, einschließlich der Eigenerklärung bezüglich des Schadens, ist schriftlich an die Bank zu richten, bei der das Darlehen beantragt wurde.

AUSSETZUNGSMODALITÄTEN UND RÜCKERSTATTUNGSZEITEN

Die Aussetzung kann nur einmal innerhalb der vorgenannten Frist beantragt werden und bleibt aufrecht, bis genannte Immobilie wieder benutzbar oder bewohnbar geworden ist, spätestens jedoch bis zum Datum der Aufhebung des Notstandes (04.05.2024). Nach Wegfall der Aussetzung nimmt der Kunde die Zahlung der Restschuld wieder auf. Dies gemäß Tilgungsplan, den die Bank dem Kunden aushändigt.  

KOSTEN DER AUSSETZUNG

Der Antrag auf Aussetzung bringt keine zusätzlichen Gebühren oder Spesen für die Kreditprüfung zu Lasten des Kunden mit sich; auch werden keine zusätzlichen Sicherheiten gefordert. Die vertraglich vereinbarten Zinsen, die während der Dauer der Aussetzung anreifen, sind bzw. bleiben zu Lasten des Kunden.

Die Berechnung der Zinsen erfolgt in Übereinstimmung mit der Vereinbarung vom 18.12.2009 zwischen ABI und den Verbraucherverbänden über die Aussetzung von Zahlungen. 

 

Mitteilung an die Kunden

Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 992 vom 08.05.2023

Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 997 vom 24.05.2023

 

 

Aussetzung der Immobilien-Darlehensraten für Geschädigte der außergewöhnlichen Wetterereignisse welche am 9. September 2022
die Gebiete der Gemeinden Ancona, Fano und Pesaro betroffen haben.

 

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

laut Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 991 vom 03.05.2023, die demnächst im Amtsblatt der Republik veröffentlicht wird, betreffend erste dringende Zivilschutzmaßnahmen aufgrund der außergewöhnlichen Wetterereignisse, welche am 9 September 2022 die Gebiete der Gemeinden Ancona, Fano und Pesaro betroffen haben.

können Darlehensnehmer,

die von den oben genannten außergewöhnlichen Ereignissen betroffen sind, die Aussetzung der Darlehensraten beantragten. Voraussetzung dafür ist, dass die Darlehen für Immobilien, die geräumt worden sind, oder für die Ausübung von Handels- und Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich landwirtschaftlicher  Tätigkeiten, in besagten Immobilien aufgenommen wurden.

 

MITTEILUNG AN DIE KUNDEN

Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 991 vom 03.05.2023, die demnächst im Amtsblatt der Republik veröffentlicht wird, betreffend erste dringende Zivilschutzmaßnahmen aufgrund der außergewöhnlichen Wetterereignisse, welche am 9 September 2022 die Gebiete der Gemeinden Ancona, Fano und Pesaro betroffen haben.

RECHT AUF AUSSETZUNG DER DARLEHENSRATEN            

Gemäß Art. 5 der oben genannten Verfügung teilen wir unseren Kunden mit, dass Darlehensnehmer das Recht auf Aussetzung der Darlehensraten haben, wenn das Darlehen für Immobilien, die geräumt worden sind, oder für die Ausübung von Handels- und Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich landwirtschaftlicher Tätigkeiten, in besagten Immobilien aufgenommen wurden. Die Aussetzung kann bis die Immobilie wieder benutzbar oder bewohnbar ist bzw. maximal bis zum Datum der Aufhebung des Notstandes (11.04.2024) beansprucht werden. Der Darlehensnehmer kann zwischen der Aussetzung der gesamten Rate oder der Aussetzung des Kapitalanteils der Rate entscheiden. Dem Antrag auf Aussetzung muss eine Eigenerklärung im Sinne des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 445 vom 28.12.2000 beigefügt werden.

FRISTEN FÜR DIE AUSÜBUNG DES RECHTS AUF AUSSETZUNG UND ANTRAGSMODALITÄTEN

Eine Aussetzung der Darlehensraten kann bis zum 19.06.2023 beantragt werden. 

Der Antrag, einschließlich der Eigenerklärung bezüglich des Schadens, ist schriftlich an die Bank zu richten, bei der das Darlehen beantragt wurde.

AUSSETZUNGSMODALITÄTEN UND RÜCKERSTATTUNGSZEITEN

Die Aussetzung kann nur einmal innerhalb der vorgenannten Frist beantragt werden und bleibt aufrecht, bis genannte Immobilie wieder benutzbar oder bewohnbar geworden ist, spätestens jedoch bis zum Datum der Aufhebung des Notstandes (11.04.2024). Nach Wegfall der Aussetzung nimmt der Kunde die Zahlung der Restschuld wieder auf. Dies gemäß Tilgungsplan, den die Bank dem Kunden aushändigt.  

KOSTEN DER AUSSETZUNG

Der Antrag auf Aussetzung bringt keine zusätzlichen Gebühren oder Spesen für die Kreditprüfung zu Lasten des Kunden mit sich; auch werden keine zusätzlichen Sicherheiten gefordert. Die vertraglich vereinbarten Zinsen, die während der Dauer der Aussetzung anreifen, sind bzw. bleiben zu Lasten des Kunden.

Die Berechnung der Zinsen erfolgt in Übereinstimmung mit der Vereinbarung vom 18.12.2009 zwischen ABI und den Verbraucherverbänden über die Aussetzung von Zahlungen. 

 

Mitteilung an die Kunden

Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 991 vom 03.05.2023

Aussetzung der Immobilien-Darlehensraten für Geschädigte der metrologischen Ereignisse vom Oktober 2021 bis Jänner 2022
in den Gebieten der Provinzen Catania, Enna, Messina, Palermo, Ragusa, Siracusa, Trapani, Campofelice di Roccella, Cinisi, Petralia Sottana, Polizzi Generosa, Palermo, Calatafimi Segesta

 

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

laut Beschluss des Ministerrats vom 28 Dezember 2022, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 5 vom 7. Jänner 2023, wurde der Notstand  in Folge der metrologischen Ereignissen vom 5. Oktober 2021, vom 13 bis 14 Oktober 2021, vom 22. bis 26. Oktober 2021, vom 28. bis al 31. Oktober 2021 und vom 8 bis 17. November 2021, in den Gebieten der Provinz, Catania, Enna, Messina, Palermo, Ragusa, Siracusa und Trapani, ebenso vom 24. und 25. November 2021, vom 3. bis 7. und vom 10. bis 12. Dezember 2021 und vom 7. bis 12. Jänner 2022 in den Gebieten der Gemeinden Cattolica Eraclea, in der Provinz Agrigento, von Longi und Montagnareale, in der Provinz Messina, von Campofelice di Roccella, Cinisi, Petralia Sottana und Polizzi Generosa, in der Provinz Palermo und von Calatafimi Segesta, in der Provinz Trapani verlängert.

 

Darlehensnehmer, die von den oben genannten außergewöhnlichen Ereignissen betroffen sind, können die Aussetzung der Darlehensraten beantragten. Voraussetzung dafür ist, dass die Darlehen für Immobilien aufgenommen wurden, die geräumt werden mussten, auch wenn sie für die Ausübung von Handels- und Wirtschaftstätigkeiten genutzt werden.

BESCHLUSS DES MINISTERRATES VOM 28. DEZEMBER 2022

Beschluss des Ministerrats vom 28. Dezember 2022 „Ausdehnung des Notstandes aufgrund der metrologischen Ereignissen vom 5. Oktober 2021, vom 13 bis 14 Oktober 2021, vom 22. bis 26. Oktober 2021, vom 28. bis al 31. Oktober 2021 und vom 8 bis 17. November 2021, in den Gebieten der Provinz, Catania, Enna, Messina, Palermo, Ragusa, Siracusa und Trapani, ebenso vom 24. und 25. November 2021, vom 3. bis 7. und vom 10. bis 12. Dezember 2021 und vom 7. bis 12. Jänner 2022 in den Gebieten der Gemeinden Cattolica Eraclea, in der Provinz Agrigento, von Longi und Montagnareale, in der Provinz Messina, von Campofelice di Roccella, Cinisi, Petralia Sottana und Polizzi Generosa, in der Provinz Palermo und von Calatafimi Segesta, in der Provinz Trapani” veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 5 vom 7. Jänner 2023.

Wir informieren unsere Kunden, dass mit Beschluss des Ministerrats vom 28. Dezember 2022, der Notstand in Folge der meteorologischen Ereignisse von Oktober 2021 in der Region Sizilien, gemäß Art. 24, Absatz 3, des Gesetzesdekrets vom 2. Jänner 2018, Nr. 1, um weitere 12 Monate (bis zum 23.12.2023), verlängert wurde.

RECHT AUF AUSSETZUNG DER DARLEHENSRATEN            

Gemäß Art. 8 („Aussetzung der Darlehensraten“), Absatz 1, der Verfügung des Leiters des Zivilschutzresorts vom 24. Jänner 2022, Nr. 853, teilen wir unseren Kunden mit, dass Darlehensnehmer das Recht auf Aussetzung der Darlehensraten haben, wenn das Darlehen für Immobilien, die geräumt worden sind, oder für die Ausübung von Handels- und Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich landwirtschaftlicher Tätigkeiten, in besagten Immobilien aufgenommen wurden. Die Aussetzung kann bis die Immobilie wieder benutzbar oder bewohnbar ist bzw. maximal bis zum Datum der Aufhebung des Notstandes (29.12.2023) beansprucht werden. Der Darlehensnehmer kann zwischen der Aussetzung der gesamten Rate oder der Aussetzung des Kapitalanteils der Rate entscheiden. Dem Antrag auf Aussetzung muss eine Eigenerklärung im Sinne des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 445 vom 28.12.2000 beigefügt werden.

AUSSETZUNGSMODALITÄTEN UND RÜCKERSTATTUNGSZEITEN

Die Aussetzung kann nur einmal innerhalb der vorgenannten Frist beantragt werden und bleibt aufrecht, bis genannte Immobilie wieder benutzbar oder bewohnbar geworden ist, spätestens jedoch bis zum Datum der Aufhebung des Notstandes (29.12.2023). Nach Wegfall der Aussetzung nimmt der Kunde die Zahlung der Restschuld wieder auf. Dies gemäß Tilgungsplan, den die Bank dem Kunden aushändigt.  

KOSTEN DER AUSSETZUNG

Der Antrag auf Aussetzung bringt keine zusätzlichen Gebühren oder Spesen für die Kreditprüfung zu Lasten des Kunden mit sich; auch werden keine zusätzlichen Sicherheiten gefordert. Die vertraglich vereinbarten Zinsen, die während der Dauer der Aussetzung anreifen, sind bzw. bleiben zu Lasten des Kunden.

Die Berechnung der Zinsen erfolgt in Übereinstimmung mit der Vereinbarung vom 18.12.2009 zwischen ABI und den Verbraucherverbänden über die Aussetzung von Zahlungen. 

 

Mitteilung an die Kunden

Beschluss des Ministerrates vom 28.12.2022

 

Aussetzung der Immobilien-Darlehensraten für Geschädigte der metrologischen Ereignisse vom 3 und 4 Oktober 2021
der Gemeinden Acqui Terme, Belforte Monferrato, Bosco Marengo, Capriata d'Orba, Casaleggio Boiro, Cartosio, Cassinelle, Cremolino, Fresonara, Lerma, Melazzo, Molare, Morbello, Mornese, Ovada, Ponzone, Predosa, Rocca Grimalda, Sezzadio, Silvano d'Orba u.a

 

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

laut Beschluss des Ministerrats vom 21 Dezember 2022, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 1 vom 02.01.2023, wurde der Notstand in Folge der meteorologischen Ereignisse, die in den Tagen vom 3. bis 4. Oktober 2021 die Gebiete der oben genannten Gemeinden der Provinz Alessandria betroffen haben, gemäß Art. 24, Absatz 3, des Gesetzesdekrets vom 2. Januar 2018, Nr. 1, um weitere 12 Monate (bis zum 23.12.2023), verlängert.

Darlehensnehmer, die von den oben genannten außergewöhnlichen Ereignissen betroffen sind, können die Aussetzung der Darlehensraten beantragten. Voraussetzung dafür ist, dass die Darlehen für Immobilien aufgenommen wurden, die geräumt werden mussten, auch wenn sie für die Ausübung von Handels- und Wirtschaftstätigkeiten genutzt werden.

BESCHLUSS DES MINISTERRATES VOM 21. DEZEMBER 2022

Beschluss des Ministerrats vom 21 Dezember 2022, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 1 vom 02.01.2023, betreffend die Verlängerung des Notstands in Folge der meteorologischen Ereignisse, die in den Tagen vom 3. bis 4. Oktober 2021 die Gebiete der oben genannten Gemeinden der Provinz Alessandria betroffen haben, gemäß Art. 24, Absatz 3, des Gesetzesdekrets vom 2. Januar 2018, Nr. 1, um weitere 12 Monate (bis zum 23.12.2023).

RECHT AUF AUSSETZUNG DER DARLEHENSRATEN            

Gemäß Art. 8 der Verfügung des Leiters des Zivilschutzresorts Nr. 846 vom 17.01.2022, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 27 vom 02.02.2022, betreffend di ersten dringenden Zivilschutzmaßnahmen aufgrund der Wetterereignisse vom 3. bis 4. Oktober 2021 in den oben angeführten Gebieten der Provinz Alessandria, teilen wir unseren Kunden mit, dass Darlehensnehmer das Recht auf Aussetzung der Darlehensraten haben, wenn das Darlehen für Immobilien, die geräumt oder für die Ausübung von Handels- und Wirtschaftstätigkeiten, in besagten Immobilien aufgenommen wurden. Die Aussetzung kann bis die Immobilie wiederaufgebaut, benutzbar oder bewohnbar ist bzw. maximal bis zum Datum der Aufhebung des Notstandes beansprucht werden. Der Darlehensnehmer kann zwischen der Aussetzung der gesamten Rate oder der Aussetzung des Kapitalanteils der Rate entscheiden. Dem Antrag auf Aussetzung muss eine Eigenerklärung im Sinne des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 445 vom 28.12.2000 beigefügt werden.

AUSSETZUNGSMODALITÄTEN UND RÜCKERSTATTUNGSZEITEN

Die Aussetzung kann nur einmal beantragt werden und bleibt aufrecht, bis genannte Immobilie wieder benutzbar oder bewohnbar geworden ist, spätestens jedoch bis zum Datum der Aufhebung des Notstandes (verlängert bis zum 23.12.2023). Nach Wegfall der Aussetzung nimmt der Kunde die Zahlung der Restschuld wieder auf. Dies gemäß Tilgungsplan, den die Bank dem Kunden aushändigt.  

KOSTEN DER AUSSETZUNG

Der Antrag auf Aussetzung bringt keine zusätzlichen Gebühren oder Spesen für die Kreditprüfung zu Lasten des Kunden mit sich; auch werden keine zusätzlichen Sicherheiten gefordert. Die vertraglich vereinbarten Zinsen, die während der Dauer der Aussetzung anreifen, sind bzw. bleiben zu Lasten des Kunden.

Die Berechnung der Zinsen erfolgt in Übereinstimmung mit der Vereinbarung vom 18.12.2009 zwischen ABI und den Verbraucherverbänden über die Aussetzung von Zahlungen. 

 

Mitteilung an die Kunden

Beschluss des Ministerrates vom 21.12.2022