Wahlordnung der Raiffeisenkasse Vintl Genossenschaft
Die gegenständliche Geschäftsordnung regelt die Wahlen zu den Ämtern der Genossenschaft gemäß Artikel 28, Absatz 3 des Statuts der Genossenschaft
Die gegenständliche Geschäftsordnung regelt die Wahlen zu den Ämtern der Genossenschaft gemäß Artikel 28, Absatz 3 des Statuts der Genossenschaft