Einberufung der ausserordentlichen und ordentlichen Vollversammlung

Die Reform der Genossenschaftsbanken wurde in den letzten Monaten konkretisiert und der Start steht unmittelbar bevor. Es ist geplant, dass die Genossenschaftliche Gruppe der Raiffeisenkassen Südtirols mit 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Die Bildung der Gruppe bringt einige Vorteile für die Südtiroler Raiffeisenkassen mit sich.

Durch die Leitungs- und Koordinationstätigkeit der Raiffeisen Landesbank wird die Effizienz der Raiffeisengruppe Südtirol gesteigert und die Stabilität durch den Haftungsverbund gewährleistet. Die Kapitalausstattung der Raiffeisenkasse wird gestärkt, wodurch Krisen leichter bewältigt und eventuelle Schieflagen frühzeitig verhindert werden können. Durch die Gruppenbildung können Dienstleistungen und Produkte für Kunden und Mitglieder verbessert werden. Die Grundgedanken von F.W. Raiffeisen werden weiterhin vor Ort gelebt und die Raiffeisenkasse Überetsch bleibt eine eigenständige Genossenschaft mit Banklizenz.

Unsere Mitglieder sind nun dazu eingeladen, in der anstehenden Vollversammlung über den Beitritt der Raiffeisenkasse Überetsch zur Genossenschaftlichen Gruppe der Raiffeisenkassen Südtirols abzustimmen.

Die Vollversammlung findet in erster Einberufung am 25.10.2018 um 8:00 Uhr am Sitz der Raiffeisenkasse in St. Michael/Eppan, Rathausplatz 13, und

in zweiter Einberufung am 26.10.2018 um 18:30 Uhr im Kultursaal in St. Michael/Eppan, Kapuzinerstraße 21, statt.

 

TAGESORDNUNG

I. Außerordentlicher Teil

  1. Gründung der Genossenschaftlichen Gruppe der Raiffeisenkassen Südtirols: Information an die Vollversammlung;
  2. Genehmigung eines neuen Statuts einschließlich Entscheidung zum Beitritt zur Genossenschaftlichen Gruppe der Raiffeisenkassen Südtirols;
  3. Ermächtigung des Verwaltungsrates zur Kapitalerhöhung gemäß Vorgaben der Raiffeisen Landesbank im Sinne von Artikel 18 des neuen Statuts;
  4. Ermächtigung des Obmannes zur Vornahme von Änderungen an den vorhergehenden Beschlüssen und am Statut, die von der Aufsichtsbehörde verlangt werden sollten, sowie zur Vornahme aller weiteren für die Gründung der Genossenschaftlichen Gruppe der Raiffeisenkassen Südtirols notwendigen und zweckmäßigen Rechtsakte.

 

II. Ordentlicher Teil

  1. Genehmigung der neuen Vergütungs- und Anreizleitlinie der Raiffeisengruppe Südtirol;
  2. Genehmigung der neuen Wahlordnung;
  3. Allfälliges.

  

Hinweis: Den Text des Statuts, das dem von der Banca d'Italia genehmigten Musterstatut entspricht können Sie hier einsehen. Weiter liegt dieses, sowie die Wahlordnung und die Vergütungs- und Anreizleitlinie am Sitz der Raiffeisenkasse zur Einsicht auf.