Für Kundinnen & Kunden
Details zu Ihren Rechten und Pflichten, sowie Hinweise zum sicheren Banking.

Mitteilung an die Inhaber von Überbringersparbücher:

Überbringerpapiere und Überbringersparbücher, deren Guthaben mehr als 100,00 Euro beträgt und seit mehr als 10 Jahren nicht bewegt worden sind, fallen unter die Kategorie "schlafende Einlagen" (siehe Ges.Nr. 266 vom 23.12.2005 Art. 1 Abs. 343 und 345 und VPR Nr. 116 vom 22.06.2007).
Unter Beachtung der diesbezüglich vom Gesetz vorgesehenen Informationspflicht werden die Inhaber der genannten Sparbücher eingeladen, ab Veröffentlichung dieser Mitteilung in den Schalterräumen unserer Bank Anweisungen zu erteilen.  

Periodische Liste der zwischenzeitlich schlafend gewordenen Überbringergpapiere