Neue Ausfalldefinition - Information an die Kunden
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
seit 1. Januar 2021 wendet die Raiffeisenkasse Villnöß die neuen europäischen Leitlinien zum „Schuldnerausfall“ (Default) an. Diese wurden von der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) erlassen und von der Banca D’Italia übernommen. Durch die neuen Bestimmungen werden die Klassifizierungskriterien für notleidende Kredite weiter verschärft und eine Vereinheitlichung dieser auf EU-Ebene geschaffen.
In Übereinstimmung mit den bis zum 31.12.2020 gültigen Kriterien für die Klassifizierung als „Default“ kann diese eintreten wenn zumindest ein Abkommen eine Überziehung oder einen Ratenrückstand von über 90 Tagen aufweist.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Die Schuldenposition gilt an 90 aufeinanderfolgenden Tagen als überfällig (laufende Überziehung bzw. Ratenrückstand), wobei eine Kompensation mit eventuellen Verfügbarkeiten auf freien Kreditrahmen nicht mehr zulässig ist.
- Das relative Limit wird von 5% auf 1% reduziert (Summe der Überziehungen/Rückstände im Verhältnis zum gesamten Schuldenposition).
- Es wird ein absolutes Mindestlimit für die Überziehung/Rückstände eingeführt. Dieser absolute Wert beträgt bei Privatpersonen sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Euro 100, ansonsten Euro 500.
- Die Klassifizierung als ausgefallene Schuldenposition (Default) erfolgt automatisch bei Überschreitung der beiden Limits (absolutes und relatives) an 90 aufeinanderfolgenden Tagen.
- Die Klassifizierung als Default wird nicht wie bisher nach Regelung der Überziehung/Rückstände aufgehoben, sondern erst nach weiterem Verstreichen von mindestens 90 Tagen.
- Die Klassifizierung als Default kann negative Auswirkungen auf verbundene Schuldenpositionen haben (Ansteckungseffekt).
Die Klassifizierung als Default hat negative Auswirkungen auf die säumige Schuldenposition und deren verbundene Positionen und kann den Zugang zu neuen Krediten erheblich erschweren. Aus den oben genannten Gründen unterstreichen wir die Wichtigkeit die im Finanzierungsvertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten. Wir empfehlen die Verfügbarkeit auf dem Kontokorrent vor Ratenfälligkeit zu prüfen um die Raten pünktlich begleichen zu können. Außerdem ist es ratsam auf Daueraufträge und Kreditkartenabrechnungen zu achten um auch geringfügige Überziehungen zu vermeiden. Sollten Schwierigkeiten auftreten um den Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen oder für eventuelle weitere Informationen zu den neuen Bestimmungen ersuchen wir Sie sich rechtzeitig an Ihren Berater zu wenden.
Weitere Informationen finden Sie auch in denQ&A der Banca d'Italia
Mit freundlichen Grüßen
Raiffeisenkasse Villnöß
MITTEILUNG AN DIE INHABER VON ÜBERBRINGERSPARBÜCHERN
Überbringerpapiere und Überbringersparbücher, deren Guthaben mehr als 100.- Euro beträgt und seit mehr als 10 Jahren nicht mehr bewegt worden sind, fallen unter die Kategorie „schlafende Einlagen“ (siehe Ges. Nr. 266 vom 23.12.2005 Art. 1 Abs. 343 und 345 und VPR Nr. 116 vom 22.06.2007). Unter Beachtung der diesbezüglich vom Gesetz vorgesehenen Informationspflicht werden die Inhaber der genannten Sparbücher eingeladen, uns innerhalb von 180 Tagen nach Ablauf der 10 Jahre ab letzter Bewegung oder, falls die 10 Jahre bereits verstrichen sind, ab Veröffentlichung dieser Mitteilung in den Schalterräumen unserer Bank Anweisungen zu erteilen. Der Sparvertrag erlischt nicht, wenn innerhalb der genannten Frist von 180 Tagen eine Bewegung auf Veranlassung des Inhabers stattfindet. Für den Fall, dass keinerlei Verfügung erfolgt, wird darauf hingewiesen, dass der Sparvertrag nach Ablauf der genannten Frist erlischt und der entsprechende Betrag dem im Art. 1 Abs. 343 des Ges. Nr. 266/2005 angesprochenen Fonds abgeführt wird. Dieser Fonds hat den Zweck, die Sparer zu entschädigen, die infolge einer Anlage am Finanzmarkt geschädigt worden sind.
Periodische Liste der zwischenzeitlich schlafend gewordenen Überbringergpapiere
Verzeichnis der schlafenden Geschäftsbeziehungen