Für die Kandidatur gelten die gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Regionalgesetz Nr. 1/2000), sowie die Bestimmungen des Statuts und der Wahlordnung der Raiffeisenkasse welche in der Vollversammlung vom 22.01.2021 genehmigt wurden. Sie finden die notwendigen Artikel und Informationen dazu unter: www.raiffeisen.it/de/passeier/wir-sind-genossenschaft/rechtliche-aspekte/corporate-governance-informationen-an-die-oeffentlichkeit.html.