Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue gesetzliche Regeln für die Verwendung der Abfertigung (TFR) für neu eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im privaten Sektor.
Innerhalb von 60 Tagen nach Arbeitsantritt musst du entscheiden, ob deine Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds fließen oder im Betrieb bleiben soll. Triffst du keine eigene Entscheidung, erfolgt automatisch die Einschreibung in den im Kollektivvertrag vorgesehenen Zusatzrentenfonds.
Deine Vorsorge beginnt mit deiner bewussten Entscheidung!
Mit dem Raiffeisen Offenen Pensionsfonds kannst du deine Abfertigung gezielt für deine finanzielle Zukunft einsetzen und Schritt für Schritt ein zusätzliches Einkommen für deinen Ruhestand aufbauen.
Vorteile mit dem Raiffeisen Offenen Pensionsfonds
Als Mitglied kannst du
deine Zusatzrente kontinuierlich aufbauen,
Einzahlungen bis zu maximal 5.300 Euro steuerlich absetzen,
aus vier Investitionslinien nach deinem Risikoprofil wählen,
von Einzahlungen deines Arbeitgebers bzw. deiner Arbeitgeberin profitieren,
ein begünstigtes Bauspardarlehen nutzen,
unter bestimmten Voraussetzungen auch vor der Pensionierung Auszahlungen beantragen,
später zu Lasten lebende Familienmitglieder einschreiben.
Du entscheidest selbst, wie du deine Abfertigung nutzen möchtest.
Informiere dich jetzt in deiner Raiffeisenkasse und triff eine Entscheidung!