Corporate Governance - Informationen an die Öffentlichkeit

Die Bankaufsichtsbehörde hat die Bestimmungen zur Corporate Governance überarbeitet, in einem einzigen Dokument zusammengefasst und als Titel IV in die Überwachungsanweisungen für die Banken („Disposizioni di vigilanza per le banche“), Rundschreiben Nr. 285 vom 17.12.2013 integriert.

Hintergrund der Norm ist die grundlegende Notwendigkeit zur Schaffung und Gewährleistung von wirksamen organisatorischen Rahmenbedingungen und einer wirksamen Struktur in der Unternehmensführung. Dies dient einerseits dem Unternehmen seine Ziele zu erreichen, andererseits will die Aufsichtsbehörde eine umsichtige Bankführung ("sana e prudente gestione") sicherstellen und gewährleisten.

Gegenstand ist im Wesentlichen die Rolle und Funktionsweise der Organe, deren Beziehungen zueinander und die Wechselwirkung mit dem Bankbetrieb.

Wesentlicher Bestandteil der Neuerungen ist ebenfalls die Veröffentlichung von Informationen zur Corporate Governance:

Informationen für die Öffentlichkeit