In Beachtung der Bestimmungen die von der sogenannten Säule 3 der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel III) vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen, betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risiken und die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme derselben, veröffentlicht.