Jahresbericht 2023 "Legalitätsrating"

In Erfüllung der Pflichten, welche vom Art. 6 des Ministerialdekretes Nr. 57 vom 20.02.2014 in Umsetzung Art. 5-ter des Gesetzesdekretes Nr. 1 vom 24.01.2012, umgewandelt mit Änderungen in Gesetz Nr. 27 vom 24.03.2012 (veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 81 vom 07.04.2014) vorgesehen sind, veröffentlicht die Raiffeisenkasse Schlanders jährlich innerhalb 30. April einen Bericht über jene Fälle in denen ein Legalitätsrating keinen Einfluss auf die Zeiten und Kosten der Kreditgenehmigung und die gewährten wirtschaftlichen Bedingungen hatte, wobei die hierfür verantwortlichen Gründe anzugeben wären.

Die Raiffeisenkasse Schlanders erklärt diesbezüglich, dass im Laufe des Jahres 2023 keine Finanzierungsanfragen von Unternehmen mit Legalitätsrating gestellt wurden, weshalb kein ergänzender Bericht notwendig ist.