Erweiterte Offenlegung
Gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 bzw. EU-Richtlinie Nr. 2013/36/EU (Capital Requirements Regulation - CRR)

In Beachtung der Bestimmungen, die von der so genannten Säule 3 der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel III) vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen, betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risiken und die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme derselben, veröffentlicht.