Vollversammlung mit Neuwahlen

NEUWAHLEN des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates der Raiffeisenkasse Lana Gen. Mitteilung 2023

Im Rahmen der diesjährigen Vollversammlung der Raiffeisenkasse Lana Gen. werden der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat neu gewählt.

Jedes Mitglied, welches im Besitz der gesetzlichen und statutarischen Voraussetzungen ist, hat das Recht, für das Amt eines Verwaltungsratsmitgliedes oder eines Aufsichtsratsmitgliedes zu kandidieren. Dazu ist am Sitz der Raiffeisenkasse Lana Gen. sowie online unter dieser Website ein entsprechendes Formular erhältlich, welches vom Kandidaten/von der Kandidatin auszufüllen und zu unterschreiben ist und bis spätestens 25.03.2023 (mind. 25 Tage vor der Vollversammlung) bei der Raiffeisenkasse persönlich abgegeben, bzw. mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) oder mittels Einschreiben mit Rückantwort eingereicht werden muss.

Der Verwaltungsrat der Raiffeisenkasse Lana Gen. besteht derzeit aus sieben Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus drei effektiven Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern.

Für die Kandidatur gelten die gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Regionalgesetz Nr. 1/2000), sowie die Bestimmungen des Statuts und der Wahlordnung der Raiffeisenkasse welche in der Vollversammlung vom 25.01.2021 genehmigt wurden. Sie finden die notwendigen Artikel und Informationen dazu auf dieser Website in den Anhängen. 

Wir weißen darauf hin, dass der Verwaltungsrat bzw. der Aufsichtsrat das Vorliegen der Voraussetzungen der jeweiligen KandidatInnen überprüfen wird und die Kandidatenliste entsprechend erstellen wird. Die Liste der Kandidaten als Verwalter, als effektive Aufsichtsräte und als Ersatzaufsichtsräte muss der jeweiligen selbst festgelegten quantitativen und qualitativen Idealzusammensetzung entsprechen, einen angemessenen Diversifizierungsgrad in Bezug, unter anderem, auf Kompetenzen, Erfahrungen, Alter, Dauer im Amt und Geschlecht widerspiegeln, die gesunde und umsichtige Führung der Genossenschaft gewährleisten und im Hinblick auf den Verwaltungsrat, aus Mitgliedern der Genossenschaft zusammengesetzt sein. Die vom Verwaltungsrat bei Erstellung der Kandidatenliste nicht berücksichtigten Kandidaturen werden der Vollversammlung anlässlich der Wahl in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht.

 

Kandidatenliste

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