Als Mitglieder können die natürlichen und juristischen Personen, die ordnungsgemäß gegründeten Gesellschaften jeder Art, die Konsortien, die Körperschaften und die Vereine aufgenommen werden, die im Tätigkeitsgebiet der Genossenschaft ihren Wohnsitz oder Sitz haben oder dort ihre Tätigkeit dauerhaft ausüben. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt mittels Antrag an den Verwaltungsrat.
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Die Mitglieder sind verpflichtet:
Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit mitzugestalten. Nutzen Sie diese Chance!
Für detailierte Informationen zu den Mitgliedervorteilen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit zur Verfügung