Denken Sie schon heute an morgen und schaffen Sie sich und Ihren Mitarbeitern ein zusätzliches finanzielles Standbein für die Zeit nach dem aktiven Berufsleben. Die gesetzliche Rente allein wird höchstwahrscheinlich keine ausreichende Versorgung sicherstellen, um den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pension aufrecht halten zu können. Daher wird es immer wichtiger, rechtzeitig die optimale Lösung für Ihren Betrieb zu suchen.
Der Beitritt, der ausnahmslos für alle Berufsgruppen möglich ist, kann ohne das Zutun eines Arbeitgebers getätigt werden. Die Höhe und der Zahlungszeitraum der Überweisungsbeträge werden vom Eingeschriebenen selbst bestimmt. Die steuerlichen Absetzbeträge liegen momentan bei maximal 5.164,27 Euro.
Diese Art des Beitritts sieht als Rechtsgrundlage einen Kollektivvertrag, ein Betriebsabkommen oder ein individuelles Mehrfachabkommen vor. Darin sind drei verschiedene Beitragskomponenten für den Pensionsfonds vorgesehen: der Arbeitnehmerbeitrag, die Personalabfertigung und der Arbeitgeberbeitrag. Die Abwicklung erfolgt über den Arbeitgeber, der bei der steuerlich absetzbaren Höchstgrenze auch den Arbeitgeberanteil berücksichtigt. Die Einzahlungssummen zu Lasten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers werden stets im Verhältnis des Bruttolohns angegeben.
Formal entspricht diese Form einem kollektiven Beitritt ohne Arbeitgeberbeitrag. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zwingen kann, die anreifende Abfertigung entweder zur Gänze (Berufseinsteiger) oder teilweise (kollektivvertragliche Regelung für alle Berufsanfänger vor dem 31.12.2000) einzuzahlen, und sodann noch einen prozentualen Beitrag vom Bruttolohn zu eigenen Lasten vom Arbeitgeber überweisen zu lassen. Die steuerliche Absetzung erfolgt über den Lohnstreifen.
und den eigenen Ruhestand sorgenfrei genießen
durch Pensionszusage höhere Bindung der Mitarbeiter an den Betrieb
Pensionsfondsbeiträge als Instrument der Steuer- und Beitragsoptimierung des Betriebes
Erleichterung in der Budget-, Kosten- und Cash-Flow-Planung