Ausserordentliche und Ordentliche Vollversammlung der Raiffeisenkasse Untervinschgau

Wertes Mitglied,

am 4. November 2020 hat die italienische Bankenaufsicht das Sicherungssystem der Südtiroler Raiffeisenkassen (IPS) genehmigt. Die Anerkennung durch die Bankenaufsicht setzt einen für die Südtiroler Raiffeisenkassen erfreulichen Schlusspunkt auf einen nun schon mehrere Jahre dauernden Reformprozess.

Neben 38 weiteren Raiffeisenkassen Südtirols, der Raiffeisen Landesbank sowie der RK Leasing hat auch unsere Raiffeisenkasse, durch Abstimmung der Mitglieder bei der Vollversammlung vor zwei Jahren, entschieden daran teilzunehmen.

Beim Raiffeisen Südtirol IPS handelt es sich um ein, von den europäischen Normen vorgesehenes gegenseitiges Sicherungssystem (das erste seiner Art in Italien) das die Aufgabe hat, bei drohenden oder bereits bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten einer Raiffeisenkasse, Unterstützung zu leisten. Dadurch wird garantiert, dass unsere Raiffeisenkasse weiterhin im Tätigkeitsgebiet als Finanzpartner eigenständig agieren kann.

Die Genehmigung des Raiffeisen Südtirol IPS erfordert demnach eine umgehende Anpassung des Statutes unserer Raffeisenkasse, gemäß den Vorgaben der italienischen Bankenaufsicht, welche durch die Mitglieder in der Vollversammlung verabschiedet werden muss.

Aufgrund von Covid-19 ist die Abhaltung einer „normalen“ Vollversammlung immer noch nicht möglich. Weshalb auch diese Vollversammlung mit Mitgliedervertretern abgewickelt werden muss.

Sie als Mitglied können wieder vollwertig Ihre Stimme abgeben, indem Sie die beiliegende Vollmacht ausfüllen und Ihren Vertreter anweisen, wie er in ihrem Namen zu den Tagesordnungspunkten abstimmen soll.

 

Die außerordentliche und ordentliche Vollversammlung der Raiffeisenkasse Untervinschgau findet in erster Einberufung am Mittwoch 20.01.2021, um 6.00 Uhr und in zweiter Einberufung am Donnerstag 21.01.2021, um 18.00 Uhr, am Sitz der Raiffeisenkasse in Naturns, mittels Videokonferenz statt.

 

Mitgliedervertreter

Als Vertreter für die Mitglieder hat sich die Raiffeisenkasse, wie bei der Vollversammlung 2020 entschieden, die vier Bürgermeister unserer vier Gemeinden des Marktgebietes zu ernennen. Sie alle sind auch Mitglieder der Raiffeisenkasse Untervinschgau und haben als Amtsträger bereits ausreichend Praxis als (Volks-) Vertreter.

 

Zulassung zur Vollversammlung

Um die geltenden Regeln zum Schutz vor Covid-19, insbesondere das Verbot von Menschenansammlungen einzuhalten wird daher kein Mitglied direkt zur Vollversammlung zugelassen. Ein jedes Mitglied kann jedoch seinen Willen über die schriftlich erteilten Anweisungen an einen der ernannten Mitgliedervertreter ausdrücken. Dabei wird sichergestellt, dass nur dieser den Willen des einzelnen Mitglieds kennt.

 

Wir hoffen trotz der besonderen, aber leider von den Umständen aufgezwungenen Teilnahmemodalität, auf eine rege Beteiligung an dieser, für die Raiffeisenkasse wichtigen Vollversammlung. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und hoffen Sie bei nächster Gelegenheit wieder persönlich begrüßen zu dürfen.

Bei den Bürgermeistern Christanell, Klotz, Tappeiner und Rainer bedanken wir uns herzlich, dass sie die Rolle der Mitgliedervertreter ehrenamtlich übernommen haben.

Für den Verwaltungsrat

Der Obmann - Wolfram Gapp