Durch die Wahl eines der vier Leistungspakete (Basic, Comfort, Superior und Premium) lässt sich der Umfang der medizinischen Unterstützung in Ergänzung zum staatlichen Gesundheitsdienst genau auf die persönlichen Bedürfnisse eines jeden abstimmen.
Mit einigen unserer vertragsgebundenen Zahnärzten wurde ein Preisnachlass auf ihre angewandten Tarife vereinbart. Diese sind in der Anlage „Liste der vertragsgebundenen Zahnärzte“ entsprechend gekennzeichnet. Für alle anderen vertragsgebundenen Zahnärzte gilt nach wie vor das einheitliche Tarifverzeichnis.
Das Ansuchen um Rückerstattung erfolgt in jeden Fall wie bisher, wobei sich die Höhe der rückerstatteten Beträge an das jeweilige Leistungspaket richtet.