Wann reicht eine Vorankündigung??
  • Zahlungen/Überweisungen am Schalter, welche nicht per E-Mail oder telefonisch erledigt werden können,
  • Barbehebung am Schalter,
  • Bareinlage am Schalter,
  • Öffnung des Schließfaches,
  • Beantragung einer Kreditkarte,
  • Eventuelle Probleme/Unklarheiten zum Konto oder der Bankkarte,
  • Änderung des Kartenlimits im in- und/oder Ausland,
  • Dauerauftrag anlegen oder abändern.