Wann reicht eine Vorankündigung??
- Zahlungen/Überweisungen am Schalter, welche nicht per E-Mail oder telefonisch erledigt werden können,
- Barbehebung am Schalter,
- Bareinlage am Schalter,
- Öffnung des Schließfaches,
- Beantragung einer Kreditkarte,
- Eventuelle Probleme/Unklarheiten zum Konto oder der Bankkarte,
- Änderung des Kartenlimits im in- und/oder Ausland,
- Dauerauftrag anlegen oder abändern.