Für folgende Personenkategorien sieht das Versicherungsinstitut N.I.S.F. eine einmalige Prämie für den Monat März im Wert von 600,00 € vor:
Der Betrag gilt nicht als bemessungspflichtiges Einkommen. Die Prämien sind nicht untereinander kumulierbar.
Anspruchsberechtigte Personen müssen einen Antrag an das N.I.S.F. stellen, welches die Auszahlung innerhalb der zur Verfügung gestellten Geldmittel übernimmt.