In Beachtung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, wird in Folge das Interne Reglement veröffentlicht, mit dem die Raiffeisenkasse das Prozedere für die Verwaltung von Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Subjekten und der Raiffeisenkasse Untervinschgau Gen. selbst regelt.
Die Raiffeisenkasse erachtet ebenso die Anwendung eines Organisationsmodells im Sinne des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231 vom 8. Juni 2001 als sinnvoll und geeignet, die Mitarbeiter/innen und Mandatare der Raiffeisenkasse und andere Personen, die mit der Raiffeisenkasse in Verbindung stehen, hinsichtlich einer korrekten und transparenten Verhaltensweise zu sensibilisieren und die Begehung von Straftaten, wie sie vom Dekret vorgesehen sind, zu vermeiden.