Um fällige Ratenzahlungen zeitweilig auszusetzen bzw. die Laufzeit zu verlängern, können nun verschiedene Maßnahmen in Anspruch genommsen werden.
Die Maßnahmen gelten für bestehende mittel- bis langfristige Darlehen die zum Zeitpunkt der Anfrage ordnungsgemäß bedient („in bonis“) sind. Diese Begünstigung ist hingegen nicht bei Finanzierungen vorgesehen, deren Laufzeit in den letzten 24 Monaten bereits verlängert worden ist oder für die bereits eine gänzliche oder teilweise Stundung der Raten eingeräumt wurde.
Es kann beantragt werden, dass die Zahlung des Kapitalanteils der Raten, für die Dauer von bis zu einem Jahr ausgesetzt wird. Zugleich besteht die Möglichkeit, die Laufzeit dieser Darlehen, um maximal 24 Monate zu verlängern, um auf diese Weise auch von einer verminderten Rate profitieren zu können.
Ja, bei Finanzierungen, bei denen es Bürgschaften von Seiten Dritter gibt, ist es erforderlich die Zustimmung der Bürgen einzuholen.
Diese Möglichkeit erhalten Sie mit geringem Aufwand und ohne Zusatzkosten. Auch der Zinssatz ändert sich nicht.
Um dir den Zugang zu den Unterstützungsmaßnahmen weiter zu erleichtern, erfolgt die entsprechende Genehmigung mittels eines Schnellverfahrens, sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind.
Melden sie sich bei ihrer Raiffeisenkasse, um sich bezüglich der passenden Maßnahmen beraten zu lassen und das entsprechende Antragsformular gemeinsam auszufüllen. Alle Anfragen werden im vereinfachten Verfahren bearbeitet.