Die Mitteilung zu den wichtigsten Transparenzbestimmungen und die Informationsblätter zu den einzelnen angebotenen Bankdienstleistungen gemäß den Bestimmungen über die Transparenz der Bankgeschäfte und Bankdienstleistungen (Bankwesengesetz Nr. 385/1993 und entsprechende Durchführungsbestimmungen) sind nachstehend einsehbar.
Regelung der Risikotätigkeit und Interessenskonflikte der Raiffeisenkasse Unterland für Geschäftsbeziehungen mit nahestehende Unternehmen und Personen und ihren verknüpften Subjekten
Alle Personen sind angehalten, alle Informationen in Bezug auf ihre Zugehörigkeit zu einem verbundenen Subjekt der Bank mitzuteilen. Ein Unterlassen der einschlägigen Mitteilung oder falsche Angaben ziehen Strafen im Sinne des Art. 137 BWG nach sich.
In Beachtung der EU-Verordnung Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation - CRR), Teil 8 und Teil 10, Titel I, Kapitel 3, welche mit 01.01.14 in Kraft getreten ist, werden nachstehend die vorgesehenen Informationen betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risiken und die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme der Bank veröffentlicht.
In Beachtung der Leitlinien EBA/GL/2020/11 und EBA/GL/2020/12 werden nachstehend die vorgesehenen COVID-Finanzinformationen der Bank veröffentlicht.
nach den Vorgaben der “DISPOSIZIONI DI VIGILANZA PER LE BANCHE” Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 285/2013 – Teil 1 – Titel III – Kapitel 2
Die Bank veröffentlicht auf dieser Webseite die Informationen nach dem Handel von Finanzinstrumenten, die an geregelten und organisierten Märkten zum Handel zugelassen und verschieden von Aktien sind, da sie die Zulassung zum Handel auf eigene Rechnung bei der Consob nicht beantragt hat, sind keine Informationen ersichtlich.