In Beachtung der Bestimmungen, die von der so genannten Säule 3 der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen, betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risiken und die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme derselben, veröffentlicht.
In Bezug auf die "Nachhaltsbezogene Offenlegung" (SFDR) wird hingewiesen, dass die entsprechende Anpassung in der erweiterten Offenlegung im Rahmen der Überarbeitung derselben vorgenommen wird. In der Zwischenzeit verweisen wir auf die SFDR-Offenlegung auf unserer Homepage.