Die Mitteilung zu den wichtigsten Transparenzbestimmungen und die Informationsblätter zu den einzelnen angebotenen Bankdienstleistungen gemäß den Bestimmungen über die Transparenz der Bankgeschäfte und Bankdienstleistungen (Bankwesengesetz Nr. 385/1993 und entsprechende Durchführungsbestimmungen) sind nachstehend einsehbar.
Überbringerpapiere und Überbringersparbücher, deren Guthaben mehr als 100,00 Euro beträgt und seit mehr als 10 Jahren nicht mehr bewegt worden sind, fallen unter die Kategorie "schlafende Einlagen" (siehe Gesetz Nr. 266 vom 23.12.2005 Art. 1 Abs. 343 und 345 und VPR Nr. 116 vom 22.06.2007).
Seit 1. Januar 2021 wendet die Raiffeisenkasse Überetsch die neuen europäischen Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition (Default) an. Diese wurden von der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) erlassen und von der Banca D’Italia übernommen. Durch die neuen Bestimmungen werden die Klassifizierungskriterien für notleidende Kredite (non performing exposures) weiter verschärft und eine Vereinheitlichung dieser auf EU-Ebene geschaffen.
Wie bereits bis zum 31.12.2020 vorgesehen kann der Status "non performing" in Bezug auf eine Position eintreten wenn auch nur eine der bestehenden Geschäftsbeziehungen eine Überziehung oder einen Ratenrückstand von über 90 Tagen aufweist.
Hierzu die wichtigsten Neuerungen:
Der Status "non performing" hat negative Auswirkungen auf die säumige Schuldenposition und deren verbundene Positionen und kann den Zugang zu neuen Krediten erheblich erschweren.
Aus den oben genannten Gründen unterstreichen wir die Wichtigkeit die im Finanzierungsvertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten. Wir empfehlen die Verfügbarkeit auf dem Kontokorrent vor Ratenfälligkeit zu prüfen um die Raten pünktlich begleichen zu können. Außerdem ist es ratsam auf Daueraufträge und Kreditkartenabrechnungen zu achten um auch geringfügige Überziehungen zu vermeiden.
Sollten Schwierigkeiten auftreten um den Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen oder für eventuelle weitere Informationen zu den neuen Bestimmungen ersuchen wir Sie sich frühzeitig an Ihren Berater zu wenden.
Weitere Informationen finden Sie auch in den Q&A der Banca d'Italia