Erweiterte Offenlegung von Covid-Finanzinformationen gemäß Leitlinien EBA/GL/2020/07
Während der Corona-Krise wurden zahlreiche aufsichtliche Maßnahmen zur Entlastung der Kreditinstitute ergriffen, um die Versorgung der Realwirtschaft mit Liquidität sicherzustellen. Als wesentlicher Baustein gelten dazu die EBA-Leitlinien vom 02.04.2020 zu allgemeinen gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Zahlungsmoratorien (EBA/GL/2020/02). Die eingeführten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise haben zu einigen Informationsdefiziten im aufsichtsrechtlichen Meldewesen und in der Offenlegung geführt. Um diese Informationslücke zu schließen, entwickelte die EBA Leitlinien zur aufsichtlichen Meldung und Offenlegung von Engagements (EBA/GL/2020/07), die den Maßnahmen unterliegen, welche zur Bewältigung der Corona-Krise umgesetzt wurden. In Beachtung der Bestimmungen, die von den EBA Leitlinien vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen zu den Covid-Moratorien veröffentlicht:
Covid-Moratorien zum 31.12.2022
Raiffeisenkasse Schlanders Genossenschaft