NEUWAHLEN DES VERWALTUNGSRATES DER RAIFFEISENKASSE SALURN
Mitteilung zur Einreichung der Kandidaturen für die Neuwahl 2023

Im Rahmen der diesjährigen Vollversammlung der Raiffeisenkasse Salurn Gen. wird der Verwaltungsrat neu gewählt.

Jeder, welcher im Besitz der gesetzlichen und statutarischen Voraussetzungen ist, hat das Recht, für das Amt eines Verwaltungsratsmitgliedes zu kandidieren. Dazu ist am Sitz der Raiffeisenkasse Salurn sowie online unter www.raiffeisen.it/de/salurn.html ein entsprechendes Formular erhältlich, welches vom Kandidaten/von der Kandidatin auszufüllen und zu unterschreiben ist und bis spätestens 31. März 2023 bei der Raiffeisenkasse persönlich abgegeben, bzw. mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) oder mittels Einschreiben mit Rückantwort eingereicht werden muss.

Für die Kandidatur gelten die gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Regionalgesetz Nr. 1/2000), sowie die Bestimmungen des Statuts und der Wahlordnung der Raiffeisenkasse welche in der Vollversammlung vom 07. Mai 2021 genehmigt wurde.