Was ist der sogenannte Superbonus?
Das Gesetzesdekret „rilancio“ zur Wiederbelebung der Wirtschaft, welches am 17. Juli 2020 in das Gesetz Nr. 77 umgewandelt wurde, sieht für energetische Sanierungsmaßnahmen und Erdbebensicherheit einen Steuerabsetzbetrag von 110% über einen Zeitraum von 5 Jahren vor.
Der Bonus gilt für Ausgaben vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021.
Wer kann den Superbonus in Anspruch nehmen?
• Natürliche Personen: Für Arbeiten an einzelnen Wohneinheiten (bis zu maximal zwei Wohneinheiten pro Eigentümer)
• Kondominien: Für Arbeiten an Gemeinschaftsanteilen (z.B. Wärmeisolierung der Außenfassade, Installation von Photovoltaikanlagen, Installation oder Austausch der Heizanlage)
• Einrichtungen des dritten Sektors (ONLUS, ehrenamtliche Organisationen)
• Wohnbaugenossenschaften mit ungeteiltem Eigentum
• Amateursportverbände und -vereine: Für Arbeiten an Gebäuden, die als Umkleideräume genutzt werden
Wie kann der Superbonus beansprucht werden?
1. Steuerabzug |
2. Superbonus-Rabatt |
3. Abtreten des Guthabens |
Für welche Maßnahmen kann der Superbonus beansprucht werden?
Bedingungen:
Wärmedämmung der Außenhaut des Gebäudes von mindestens 25% bis zu einer Höchstgrenze von 50.000,00 € für Einfamilienhäuser, 40.000,00 € je Wohneinheit in Gebäuden mit mindestens 2 und höchstens 8 Einheiten, 30.000,00 € je Wohneinheit in Gebäuden mit über 8 Einheiten.
Werden gleichzeitig zur Wärmedämmung eine oder mehrere Sekundäre Maßnahmen durchgeführt, so profitiert man auch dafür vom Superbonus.
Bedingungen:
Austausch der Heizanlage durch Heizungen mit Brennwertkessel, Wärmepumpen oder Anlagen mit Geothermie. Die Höchstgrenze beträgt 30.000,00 € für Einfamilienhäuser, 20.000,00 € für Wohneinheiten in Gebäuden mit mindestens 2 und höchstens 8 Einheiten, 15.000,00 € für Wohneinheiten in Gebäuden mit über 8 Einheiten.
Werden gleichzeitig zum Austausch der zentralen Heizanlage eine oder mehrere Sekundäre Maßnahmen durchgeführt, so profitiert man auch dafür vom Superbonus.
Bedingungen:
Der vom „Sismabonus“ vorgesehen Steuerabzug wird für Ausgaben vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021 auf 110% angehoben. Maximalbetrag von 96.000,00 € pro Wohneinheit.
Werden gleichzeitig zur Erdbebensicherheit eine oder mehrere Sekundäre Maßnahmen durchgeführt, so profitiert man auch dafür vom Superbonus.