Die gesetzliche Rente allein wird wahrscheinlich nicht ausreichen, damit Sie und Ihre Mitarbeiter den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pension aufrecht erhalten können. Der Raiffeisen Pensionsfonds ist eine geeignete Zusatzvorsorge, von der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Als Unternehmer steigern Sie mit der betrieblichen Pensionsvorsorge zudem die Attraktivität des Unternehmens.
Diese Art des Beitritts sieht als Rechtsgrundlage einen Kollektivvertrag, ein Betriebsabkommen oder ein individuelles Mehrfachabkommen vor. Darin sind drei verschiedene Beitragskomponenten für den Pensionsfonds vorgesehen: der Arbeitnehmerbeitrag, die Personalabfertigung und der Arbeitgeberbeitrag. Die Abwicklung erfolgt über den Arbeitgeber, der bei der steuerlich absetzbaren Höchstgrenze auch den Arbeitgeberanteil berücksichtigt. Die Einzahlungssummen zu Lasten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers werden im Verhältnis des Bruttolohns angegeben.
Formal entspricht diese Form einem kollektiven Beitritt ohne Arbeitgeberbeitrag. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zwingen kann, die anreifende Abfertigung entweder zur Gänze (Berufseinsteiger) oder teilweise (kollektivvertragliche Regelung für alle Berufsanfänger vor dem 31.12.2000) einzuzahlen. Sodann überweist der Arbeitgeber noch einen prozentualen Beitrag vom Bruttolohn zu eigenen Lasten. Die steuerliche Absetzung erfolgt über den Lohnstreifen.
Raiffeisen hilft Ihnen gern bei der Wahl der optimalen Vorsorge. Für welches Angebot Sie sich auch entscheiden: Wichtig ist vor allem, so früh wie möglich mit der Vorsorge zu beginnen.
Weitere Infos finden Sie unter www.raiffeisenpensionsfonds.it