Die Herabsenkung des Betrags auf 1.000 Euro, die seit 01.01.2022 gegolten hat, wurde von der Regierung zurückgenommen.
Das bedeutet, dass die Übertragung von Bargeld und Überbringerpapieren ab einem Betrag von 2.000 Euro und mehr über die Bank oder die Post erfolgen muss.
Ab dem 01.01.2023 soll diese Betragsschwelle dann voraussichtlich auf 1.000 Euro gesenkt werden.